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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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Pirckheimer berichtet über das Nürnberger Aufgebot: KM ging bald nachher nach Freiburg (21./22. August). Pirckheimer führte KM dort das Nürnberger Aufgebot vor, das inzwischen verstärkt worden war. Es umfaßte 800 Knechte, die alle rot eingekleidet und mit besten Waffen ausgerüstet waren; dazu Reiter und zehn große Geschütze. Pirckheimer kannte die Freude KMs an feuernden Geschützen und lud ihn zu einem Wettschießen ein. KM zögerte nicht, stieg vom Pferde, richtete das größte der vorhandenen Geschütze auf das Ziel und übertraf an Sicherheit alle Büchsenmeister. Diese Gelegenheit ergriffen auch die Anführer des Fußvolkes und wiesen die Verleumdungen ihrer Feinde zurück, die nur ihre eigene Feigheit zudecken wollten; KM möge ihnen keinen Glauben schenken und die Sache genau untersuchen. KM hörte sich alles gütig an und ermahnte die Nürnberger, gut ans Ende zu bringen, was sie begonnen hätten. Dann beschenkte er Pirckheimer und dessen Reiterführer, den goldenen Ritter de Beierdorff, mit einem sehr schönen Sattelzeug, =insignibus equorum tegumentis. KM schickte die Nürnberger nach Laufenburg, um diese Stadt für alle Fälle zu sichern. Bald darauf eroberte der Kg von Frankreich das Hgtm Mailand. Darauf trieben die Mailänder Gesandten die Friedensverhandlungen mit großen Geschenken voran; sie versprachen sowohl KM wie den Schweizern gewaltige Summen Geldes, womit die beiderseitigen Kriegsschäden gedeckt werden sollten. So hoffte sich Hg Ludovico mit Hilfe KMs und der Schweizer zu retten und seinen Staat wiederherzustellen. Aber er täuschte sich. Trotz der gewaltigen Geschenke haben ihn die Schweizer später schändlich verraten. Ihre Geldgier brachte ihnen nicht nur selber Schande; dieser schändliche Menschenhandel, =Germanorum hominum commercium, machte die Deutschen bei den fremden Nationen übel berüchtigt. Man hat dieses Verbrechen später hart bestraft.

Überlieferung/Literatur

ED: Pirckheymeri belli Helvetici historia (ed. Freher-Struve, Rerum Germanicarum scriptores, III), 86 f. NB: Vgl. auch die folgenden Nrn 9403, 9404 und 9405.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9402, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-08-21_2_0_14_3_1_414_9402
(Abgerufen am 29.03.2024).