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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Gf Adolf von Nassau, Statthalter (von Geldern und Zutphen), interveniert bei KM für den Schultheiß von Delft, Arnold Franck, den einige absetzen wollen, um sein Amt in die Hand zu bekommen: Der Generalprokurator von Holland hat den Schlutheiß wegen angeblicher Verfehlungen vorgeladen; weil der Schultheiß glaubt, sich rechtfertigen zu können, will man ihn vorher absetzen. Die folgende Parteienbildung in Delft würde Ehg Philipp schaden, habe doch der Schultheiß sein Amt gemäß der Verschreibung Hg Philipps von Burgund, die Hg Karl, KMs Gemahlin (Hgin Maria), KM und jetzt auch Ehg Philipp bestätigt haben, noch zehn Jahre lang auszuüben. Daneben hat man den Ehg auch dazu gebracht, daß er die Erneuerung der wett (Gesetz) zu Delft, die gewöhnlich am 30. April, =vff den Mey abent, bestätigt wird, verboten hat. -- KM weiß, wie treu sich Delft erwiesen hat, und der Gf kann bezeugen, daß der Schultheiß mit seinen Freunden treu regiert und im Krieg von Montfort, Worden und Rotterdam für die Erhaltung von KMs Obrigkeit gehandelt hat. KM möge daher Ehg Philipp befehlen, den Schultheiß nicht abzusetzen und denen von Delft das Privileg lassen, die wett zu wählen; mit der Durchführung dieses Befehls möge KM dem Herrn von Besançon (Ebf Franz von Busleiden) und des Gfen Vetter (Engelbert von Nassau) beauftragen. Brüssell Montag nach Sontag Trinitatis 1499. -- ADOLFF graue zu NASSAW herr zu Wiesbaden stathelter etc. -- ADOLF ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, ma 5a=9, fol. 141 f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13335, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-27_7_0_14_3_2_537_13335
(Abgerufen am 19.04.2024).