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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Gf Heinrich von Fürstenberg an die kgl. Statthalter in Freiburg: Er brach heute mit den Straßburgern, den freien Knechten und etlichen von der (burgundischen) Garde auf und wird kommenden Donnerstag (30. Mai) über Yetingen, Pratteln und Säckingen nach Waldshut kommen. Weil sich die hiesigen Räte über Fürstenbergs Abzug beschwert und auf die Not dieses Landes (Sundgau, Elsaß) hingewiesen haben, sollen die Statthalter KM schreiben, daß er den Gf Heinrich und sein Kriegsvolk nach der Schlacht oder dem Abzug der Feinde wieder hierher zurückschickt. -- Loys de Vanndre (Vauldrey) wird mit seinen 400 Reitern (der burgundischen Garde) KM zuziehen; die anderen Hauptleute (der Garde) wollen nur noch drei Tage bleiben und dann abziehen, wenn sie bis dahin kein Geld erhalten haben. Die von der Ritterschaft wollen ohne Bezahlung nur noch acht Tage bleiben. Die Statthalter sollen KM schreiben, damit Geld geschickt wird. -- Die Statthalter, Hauptleute und Räte (des Elsaß) werden noch acht Tage hier (in Altkirch) bleiben. -- Die Statthalter in Freiburg sollen Gf Heinrichs Bruder (Gf Wolfgang von Fürstenberg) und den Räten (des Schwäbischen Bundes) in Überlingen schreiben, Gf Heinrich sofort jede Änderung der Lage da oben zu melden bzw. wissen zu lassen, wenn man ihn nicht mehr braucht, denn dann bliebe er im Bereich der vier (Wald-)Städte (Waldshut, Laufenburg, Säckingen und Rheinfelden), um KMs weitere Befehle abzuwarten. -- Wenn von KM bezüglich der Ritterschaft kein Bescheid kommt, sollen sie zwei Freiburger Statthalter zum Bleiben bewegen. Aus KMs Instruktion dafür geht hervor, daß Gf Heinrichs Abzug auf Dauer geplant ist, was das Landvolk hier sehr schrecken wird. Altkirch Montag nach Urbani vmb 4 vren nach mittag 1499. -- HAINRICH graf zu FÜRSTENBERG hofmarschlack etc.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Innsbruck TLA, ma I/41, fol. 205.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13333, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-27_5_0_14_3_2_535_13333
(Abgerufen am 19.04.2024).