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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=KMs Statthalter und Räte) an alle im Breisgau: Vor kurzem erließ KM durch seine Statthalter und Räte in Freiburg eine Verteidigungs- und Zuzugsordnung gegen die Schweizer. Da sich etliche beim letzten (feindlichen) Einfall in den Breisgau ungehorsam gezeigt haben, befiehlt KM abermals unter Androhung des Verlustes aller Freiheiten und Lehen sowie schwerer Ungnade und Strafe, daß bei einem neuerlichen Einfall der Schweizer in den Sundgau, das Elsaß, den Breisgau oder den Schwarzwald überall die Sturmglocke geläutet wird. Die vom obernn Prißgew haben Ludwig von Krozingen nach Krozingen (Bad Krozingen) und die vom vnndern Prißgew dem Anton von Landeck nach Dentzlingen (Denzlingen) als KMs verordneten Unterhauptleuten zuzuziehen, die sie dann zu Frhn Matthias von Castelbarco, (Feld-)Hauptmann des Breisgauses, führen werden; unter dessen Kommando sollen sie entweder im Breisgau, Sundgau oder Elsaß bei der Verteidigung mithelfen. -- Gleiches hat KM denen im Sundgau und im Elsaß auch befohlen, und niemand soll sich auf den anderen ausreden oder damit den Zuzug verweigern. KM wird alle, welche diesem gebot nicht nachkommen, an Leib und Gut strafen. Fryburg im Brißgew Montag in den Phingstfeyrtagen 1499, Röm. 14. Hung. 10. -- KV: A.m.d.r. in cons. -- MATHIAS WURM secretarius ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Besiegelung auf dem uns vorliegenden Mikrofilm nicht erkennbar): Stuttgart HSA, A 602 WR 14950.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13287, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-20_2_0_14_3_2_488_13287
(Abgerufen am 23.04.2024).