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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Die Ritter Hans Jakob von Bodman, Hauptmann, und Walter von Andlau antworten KM auf dessen Befehl, hier (in Villingen) beim (Schwäbischen) Bund zu bleiben und weiteren Bescheid abzuwarten: Sie erfuhren, daß der Bund eilende Mahnungen an die vier Viertel ausgeschickt und die Bundesangehörigen für Sonntag nach st. Nicodemus tag (2. Juni) zu einem Tag nach Ulm geladen hat. Die hier anwesenden (Bundes-)Hauptleute und Räte wollen mit Ausnahme der Hegauer an diesen beiden Tagen (1. und 2. Juni?) dorthin ziehen. -- KM möge sofort Hauptmann Gf Wolfgang von Oitingen (Ötting) und alle anderen Räte (des Bundes) oder zumindest je zwei vom Adel und von den Städten zu sich fordern und, ohne Bodman und Andlau zu erwähnen, sagen lassen, er habe gehört, daß sie Tage angesetzt hätten; darüber müsse er mit ihnen reden, weil sich die Knechte gewohnheitsmäßig verlaufen würden und niemand mehr da wäre, sie wieder aufzunehmen, wenn der Hauptmann und die Räte von hier (Villingen) wegziehen. -- Bodman und Andlau glauben, daß der Ulmer Tag über den Buchstaben des Vertrages hinaus auch sonst nicht viel Gutes bringen wird, wenn KM nicht vorher ernstlich mit den Bundesgesandten handeln läßt. Dornstag zu nacht vor Pfingsten 1499. -- HANNS JACOB von BOOMEN hoptman vnd WALTHER von ANNDLO baid ritter.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, 2 Verschlußsiegel): Wien HHSA, ma 5a=9, fol. 128. -- NB: Der Ausstellungsort ergibt sich aus Nr 9190 ddo 1499 Mai 17 Lindau.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13273, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-16_5_0_14_3_2_473_13273
(Abgerufen am 29.03.2024).