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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Die Statthalter und Regenten zu Wien an die Landschaft des Fstms Kärnten: Die von etlichen aus der Kärntner Landschaft vor ihnen anhängig gemachten rechtsetzen sollten am Montag nach dem achten Vnsers Lieben Herren Fronleichnams tag (10. Juni) eröffnet und weiter Recht gesprochen werden. Inzwischen befahl ihnen KM aber streng, die Landschaften der vier Fstmer Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain auf einen gemainen landtag zu laden, wie aus dem beiliegenden Schreiben (=Nr 13260) zu ersehen ist. Weil das Wiener Regiment die Dauer des (Ausschuß-)Landtages nicht abschätzen kann, hat es oben genannte Rechtstage bis kommenden st. Laurentzen tag (10. August) aufgeschoben. Wienn Montag nach Sontag Exaudi 1499.

Überlieferung/Literatur

KOP: Wien HHSA, Österr. Akten, Kärnten Bd 20 (Wolfsberg 1479-1499), 1. Teil, fol. 18.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13261, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-13_6_0_14_3_2_461_13261
(Abgerufen am 28.03.2024).