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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Ritter Ernst von Weiden, (kgl.) Hauptmann, an Marschall Paul von Liechtenstein: Er hat (hier) durch (Georg) Gossembrot einen Befehl Liechtensteins erhalten, anzuzeigen, wieviel er den Knechten schuldet; er hat Gossembrot geantwortet, daß er diesen Montag (13. Mai) jedem Knechte 2 flRh geben muß und zusätzlich 1 flRh, wenn man sie weiter behalten will, was in Summe 2.100 flRh ausmacht. Daraufhin befahl ihm Gossembrot, die Knechte zu Franz Schencken (Schenk von Schenkenstein) zu schicken, sagte aber nicht, ob Weiden auch mitziehen soll. -- Weil dann kein fremder (=nicht städtischer?) Söldner mehr zur Bewachung der Stadt (Bregenz) da wäre, befürchtet Weiden Schaden, weil Liechtenstein zwar Gf Haugen (von Werdenberg) und Marquard (Breisacher) auffordern will, das Beste zu handeln, bis KM die Stadt besetzt, die beiden das aber wohl nicht tun werden. Liechtenstein möge Weiden rasch mitteilen, ob er mit den Knechten mitziehen und die wenigen Reisigen in Bregenz lassen oder ihnen den Abschied geben soll, wenn sie darum ersuchen. Wenn Weiden alle Knechte wegführt, muß die Stadt auch auf andere Weise als per Schiff, womit Hunderte beschäftigt sind, versorgt werden, weil die Schiffahrt dann ungeschützt ist. Eindow Sampstag nach Ascensionis ... 1499. -- ERNST von WA(LDEN) ritter hoptman ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, ma 5a=9, fol. 126. -- NB: Vgl. auch das einschlägige Schreiben des G. Gossembrot an P. von Liechtenstein ddo 1499 Mai 12 Lindau (Nr 13252).

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13246, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-11_3_0_14_3_2_446_13246
(Abgerufen am 19.04.2024).