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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Paul von Liechtenstein an KM: Die Äbte und Konvente von Weingarten, Salmansweiler, Roth, Schussenried und Weissenau sowie die Frauenklöster Baindt, Guttenzell, Heppach und Lebentall haben Kriegsvolk geschickt. Der Landvogt (von Schwaben) berichtete nun dem Liechtenstein, daß die Kriegsvölker dieser Klöster von altersher unter dem Kommando des Landvogts oder dessen Vertreters (in den Krieg) zu ziehen haben, was die Klöster diesmal zum Nachteil und Schaden KMs sowie der Landvogtei Schwaben verweigerten. KM möge den Klöstern befehlen, daß ihre Kriegsvölker künftig nur unter dem Kommando des Landvogtes ziehen dürfen, und dem Schwäbischen Bund mitteilen, daß dieser durch diesen Befehl keine Minderung erleidet, weil sich der Landvogt mit seinem Kriegsvolk und seinem Fähnlein dem Kommando des Schwäbischen Bundes unterstellen wird. -- KM möge mit der Ausfertigung dieses Mandats nicht säumen. Vberlingen Phintztag nach Sonntag Jubilate 1499. -- P. v. LIECHTENSTEIN marschalch ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Innsbruck TLA, ma I/41, fol. 144.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-04-25_1_0_14_3_2_376_13179
(Abgerufen am 20.04.2024).