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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM bekundet: Er hat den Krieg zur Eroberung des Hgtms Geldern, das ihm Karl von Egmont, der sich Hg von Geldern nennt, abspenstig gemacht hat, begonnen, kann ihn aber wegen anderer Reichsangelegenheiten nicht selbst weiterführen, weshalb er Hg Albrecht von Sachsen, ewigen Gubernator des Reiches von Friesland, und Hg Georg von Bayern, Reichshofmeister, in diesem Krieg zu seinen Statthaltern und Hauptleuten ernennt und sie kraft dieses Briefes bevollmächtigt, diesen Krieg in KMs Namen zu führen, um das Hgtm wieder in seinen Gehorsam zu bringen. KM hat ihnen das Geld für 400 gerüstete Pferde und Fußknechte, soviel sie brauchen, in den nächsten zehn Wochen zugesagt, und zwar in den nächsten zwei Wochen 6.000 flRh aus der Stadt Köln, vier Wochen später 10.000 flRh aus Gorkum. und nach weiteren vier Wochen 20.000 flRh, zusammen 36.000 flRh. Wenn das Land in zwei Monaten nicht erobert sein sollte, wird ihnen KM noch mehr Geld für Berittene und Geschütz geben und ihnen alles, was sie über die 36.000 flRh vorstrecken, bezahlen. Wenn ihnen an der Bezahlung etwas abgehen sollte, sollen sie alle Schlösser. Städte und Orte in Geldern behalten und nützen, bis ihnen KM alles bar bezahlt hat oder sie auf andere Weise zufriedengestellt hat. KM kündigt sein Hängesiegel an. Goch Mantag nach dem hl. Palmtag 1499, Röm. 14. Hung 9. -- HZ: MAXIMILIANUS rex. -- KV: A.m.d.r. prop. -- SERNTEIN ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Pgt, 1 Siegel): Dresden SA, org ukd Nr 9293. -- NB: A.a.O. eine notariell beglaubigte Abschrift ddo 1499 April 13 (ORG. Pgt, 1 Hängesiegel). -- A.a.O., Nr 9292 (ORG. Pgt, 1 Hängesiegel) verspricht KM unter dem selben Datum Albrecht von Sachsen und Georg von Bayern, daß Ehg Philipp einen Vertrag mit Egmont. durch den dieser von KM eine Pension erhalten und dafür das Hgtm Geldern und die Gft Zutphen abtreten soll, nur abschließen darf, wenn sie für ihre Darlehen zufriedengestellt sind. Wenn Ehg Philipp den Vertrag nicht abschließt, sollen die beiden mit Egmont allein verhandeln, aber ohne Schaden für die Verträge, die KM mit den Hgen von Julien und Kleve abgeschlossen hat. -- A.a.O., Nr 9294 (ORG. Pgt, 1 Hängesiegel) verspricht KM unter dem selben Datum Hg Albrecht von Sachsen, wenn er oder einer seiner Räte im Krieg um Geldern in Gefangenschaft geraten sollten, sie auszulösen und vor allem Schaden zu bewahren.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13088a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-25_1_0_14_3_2_282_13088a
(Abgerufen am 28.03.2024).