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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Eng Philipp bekundet für sich und seine Nachkommen: KM hat Hg Albrecht von Sachsen und dessen Erben mit Zustimmung der Reichsstände zum Potestaten von Friesland bestellt (Nr 6436). Aber aufgrund von Privilegien der Röm. Kr und Kge, wovon KM und die Kfsten keine Kenntnis hatten, glaubt Ehg Philipp als Gf von Holland und Herr von Friesland ein Erbrecht auf die friesischen Länder zu besitzen. Damit es jedoch zu keinem Streit kommt, überläßt der Ehg Ostfriesland mit allem Zubehör Hg Albrecht und dessen Erben, behält sich jedoch die Rücklösung gegen insgesamt 350.648 Goldgulden und 4 Stüber sowie Ersatz aller Auslagen vor. Wenn KM die friesischen Länder selbst verwalten will, wird er Hg Albrecht die 350.648 Goldgulden und 4 Stüber bezahlen und alle Unkosten ersetzen. In vnser statt Brüssel 18. Martii 1499.

Überlieferung/Literatur

ED: Müller, Reichstags-Theatrum Maximilian, II, 638-640. -- LIT: Müller, Reichstags-Theatrum Maximilian, II, 634 ff. -- NB: Vgl. auch Nr 9077 ddo 1499 März 27 Neuß und Groß, Urkunden, I, 39, Apparat zu Nr 81, sowie Nr 13151.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13066, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-18_1_0_14_3_2_259_13066
(Abgerufen am 28.03.2024).