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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=Regiment und Schatzkammer zu Innsbruck) bekunden: Jakob Fugger schließt für sich und seine Brüder mit namentlich genannten Schmelzern zu Schwaz einen Kupferkauf auf etliche Jahre ab, wofür er sie auf das Silber, das in KMs Bergwerk zu Schwaz gewonnen wird, verweist, nämlich von jeder Mark Silber im Wechsel 80 kr (=Dukatengeld) in Abschlag ihrer Bezahlung drei Jahre einzunehmen; KM einigte sich hierüber mit Fugger gütlich. Damit die Schmelzer zu ihrem Recht gelangen, sichert ihnen KM folgendes zu: Ab 14 Tage vor oder nach Weihnachten 1500 soll ein jeder Schmelzer, sooft er oder sie Silber in den drei Jahren machen, für jede Mark 6 flRh 1 lb Berner 8 kr erhalten, wovon ihnen vom Wechsel, der KM zusteht, 80 kr pro Mark gebühren. Stirbt von den Schmelzern einer oder mehrere oder verkaufen sie ihr Hüttenwerk und schmelzen nicht, so sollen er oder dieselben sich wie die vorigen Schmelzer mit dem Dukaten (=80 kr) für das Kupfer, das sie der Höhe nach darlegen, bezahlen. KM befiehlt auch dem Münzmeister und den Amtleuten zu Hall im Inntal oder jenen, denen sonst der Wechsel einzunehmen befohlen wird, die genannten Schmelzer oder ihre Erben mit der Bezahlung auf zeit vnd anzal, wie zuvor angeführt ist, zu halten. Innsprugg Sambstag vor Judica 1499.

Überlieferung/Literatur

RE: Innbruck TLA, kb 1499/TTT/22, fol. 15 f. -- LIT: Pölnitz, Jakob Fugger, I, 104 und II, 81.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13060, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-16_2_0_14_3_2_253_13060
(Abgerufen am 19.04.2024).