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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Domherr Peter von Aufseß berichtet Bf Lorenz von Würzburg vom Reichstag zu Köln, was sich seit dem letzten Bericht vom 28. Februar ereignet hat: Alle reichsständischen Gesandten beklagen, daß sie nutzlos mit großen Kosten hier liegen, weil weder KM noch die Kfsten und anderen Fsten herzukommen oder Gesandte zu schicken beabsichtigen. Die Gesandten befürchten, ihren Herrn zu Spott und Ungnade hierzuliegen, wenn KM von ihnen etwas zu handeln verlangt: leisten sie dem Folge, obwohl sie keine (Reichs-)Versammlung sind, hat es keinen Bestand; lehnen sie es ab, ernten sie (KMs) Ungnade. Deswegen haben alle Anwesenden beschlossen, KM schriftlich um Erlaubnis für ihre Vorgangsweise zu bitten. -- Die von KM zu Verhandlungen mit den reichsständischen Gesandten geschickten Vettern Bernhard und Erhard von Polheim ritten am Monntag nach Oculj (4. März) gemeinsam mit den Gesandten von Salzburg und Bamberg hier (in Köln) ein und trugen am Dinstag (5. März) folgende Werbung KMs vor: KM war wegen wichtiger Angelegenheiten und Kriegsläufe (in Geldern) bisher verhindert zu kommen, was die reichsständischen Gesandten entschuldigen mögen. Da diese Händel nun völlig zu Ende sind, will KM rasch hierher (nach Köln) kommen, weshalb die Reichstagsgesandten bis dahin beisammen bleiben sollen; drei Tage nach der Abreise der Polheimer aus Antwerpen werde auch KM aufbrechen. -- Inzwischen sollen die Reichstagsgesandten die Anliegen des Reiches behandeln, da es KM befremdet, daß sie sich nicht als (Reichs-)Versammlung verstehen wollen, denn der Freiburger Abschied (1498) bildet die Grundlage dafür, ist KM gefällig und kommt dem Hl. Reich zu Ehre und Nutzen. -- Anschließend verlas (Hof-)Kanzler Dr. (Konrad) Stürtzel die Instruktion KMs an seine Räte (vom 27. Februar Antwerpen; vgl. Nr 9056) und sagte, KM sei verdrossen, daß sich die reichsständischen Gesandten nicht als Versammlung betrachten und nicht gegen die (=den Bf von Chur und seiner Anhänger) vorgehen wollen, obwohl ihnen das laut dem (Freiburger) Abschied (von 1498), dem (Reichs-)Landfrieden (von 1495) und alle gemeine recht (dem Röm. Recht) zukäme. KMs Räte gaben den Reichstagsgesandten für beide Werbungen Bedenkzeit bis Mitwochen (6. März). -- Den Polheimern wurde (auf die von ihnen vorgebrachte Werbung KMs) folgendes geantwortet: Die Anwesenden wurden auf Erfordern KMs von ihren Herrn auf diesen Reichstag entsandt, den sie auf KMs Wunsch hierher (nach Köln) verlegten, nachdem ihnen in Worms gesagt worden war, daß die Kfsten damit einverstanden sind und herkommen wollen, und KM ihnen geschrieben hatte, daß er viele treffliche Reichsstände bei sich hat, die er mit hierher bringen wird. Darauf haben die anwesenden Gesandten bisher gewartet und weder KM noch dem Hl. Reich zuwider, sondern wegen des Mangels an Reichsständen, vor allem wegen des Fehlens aller Kfsten, gemeint, daß es ihnen nicht zieme, im Namen einer (Reichs-)Versammlung zu handeln. Daß KM nun drei Tage nach dem Abscheiden (der Polheimer) ebenfalls (nach Köln) aufbrechen will, haben die Anwesenden beglückt und von Herzen gern gehört; sie hoffen, daß sich KM durch nichts mehr daran hindern läßt und bald kommt, damit ihr langes Warten und Nachreisen seit Katherine (25. November) nicht vergeblich war. -- Mit Verwunderung wurde von allen Anwesenden aufgenommen, daß man ihnen das Märchen.=mere, auftischt, KM wolle in drei Tagen aufbrechen, obwohl sie (=die Polheimer) es doch besser wissen, da sie hergeschickt wurden, um die ungarische Gesandtschaft wegen ihrer großen Ungeduld billigerweise zu KM nach Antwerpen zu beordern, die heute (7. März) mit Herrn Bernhard (von Polheim) fortgezogen ist. Außerdem haben etliche treffliche Königliche (erst) um Ostern (31. März) Herberge (in Köln) bestellt, und Hg Georg von Bayern und der Mgf (Christoph) von Baden sind nach Gent und Brügge, um Geld zu holn (=darlehensweise aufzubringen?). -- Dem (Hof-)Kanzler (Dr. K. Stürtzel) wurde bezüglich KMs Schreiben (vom 27. Februar, Nr 9056) geantwortet, daß die (anwesenden) reichsständischen Gesandten bisher meinten und nach wie vor meinen, keine Beschlüsse als (Reichs-)Versammlung fassen zu dürfen, weshalb sie auch nicht gemäß KMs Begehren die (Aufgebots-)Mandate ausgehen lassen konnten, weil ihnen das der einschlägige Artikel im (Freiburger Reichs-) Abschied nicht erlaubt, da nicht nur etliche fehlen, sondern nur etliche erschienen sind, während die große Mehrheit und insbesondere alle Kfsten ausgeblieben sind. Deshalb und nicht KM zuwider haben sie es unterlassen (die Aufgebotsmandate auszuschicken), da KM dadurch mehr Behinderung erwachsen und auch im Reich mehr Irrung entstanden wäre. Weil die Reichstagsgesandten aber die Notlage des Reiches sehen, raten sie, daß gemäß KMs Begehren durch den (Ebf Berthold) von Mainz das Aufgebot ausgeschrieben wird. Sollte dies für KMs Räte annehmbar sein, machen sich die reichsständischen Gesandten erbötig, diesen ihren Rat dem Mainzer (Ebf Berthold) schriftlich mitteilen; wenn die Räte aber noch einen anderen Vorschlag haben, sollten sie ihn machen und die Reichstagsgesandten würden sich gehorsam zeigen, soweit ihnen das geziemt. -- Nachdem KMs Räte dieses Angebot angenommen hatten, ging ein entsprechendes Schreiben an den Mainzer aus, das als Abschrift beiliegt (vgl. Nr 13018). -- Bezüglich das Begehren KMs erfuhren die reichsständischen Gesandten, daß dies nur erfolgte, um zu sehen, ob sie erneut ablehnen würden, was KMs Ungnade zur Folge gehabt hätte; um dies zuvermeiden und nicht der Untätigkeit bezüglich der Ausschreiben geziehen zu werden, schlugen die reichsständischen Gesandten obigen Ratschlag (an Ebf Berthold von Mainz) vor. Sollte es in den Ausschreiben anders lauten, ist Bf Lorenz hiermit informiert. -- In der Antwort an die Polheimer wurde am Schluß angefügt, daß KM, sollte er am Kommen doch noch länger verhindert sein, es nicht mit Ungnade aufnehmen möge, wenn dann ein Teil oder alle reichsständischen Gesandten von wegen ihrer Herrn oder aus persönlichen Gründen heimreisen müssen, wie das dem Freiburger Abschied entspräche. Dr. Leonhard (von Egloffstein) und Aufseß werden sich diesbezüglich nach der Mehrheit richten. -- Gestern (6. März) traf eine polnische Gesandtschaft von 14 Personen per Schiff hier (in Köln) ein. -- Über den Schweizerkrieg wird hier mancherlei geredet. Es ist wirklich traurig, daß die Schweizer in KMs Erbländern und auch im Reich so viel Schaden anrichten, so viele Gfen, Ritter und Edelleute verderben und die Schlösser niederbrennen; ebenso, daß so viele gute Gfen und Herrn völlig im Stich gelassen zu Feldkirch belagert werden und keiner mehr seinen Bauern trauen kann, weil die Schweizer ihnen Freiheit versprechen, damit sie sich auf ihre Seite schlagen und den Adel dempffen. Die Schweizer haben bis nahe an Konstanz gebrannt und lassen nicht nach, worüber die Reichstagsgesandten äußerst verzweifelt sind, weil KM trotz der über 15 Boten, welche dieser Tage zu ihm geschickt wurden, nichts anderes dagegen unternimmt, als was die Reichstagsgesandten mit Briefen ausrichten sollen, obwohl es um KMs Erbländer geht. Viele befürchten, daß sich alle Städte mit dem (Schwäbischen) Bund verbünden müssen, während die Gfen fast alle nicht im Bund, sondern an der Seite Hg Georgs (von Bayern) stehen. Der von Brandis wurde von seinem eigenen Vetter verraten, der um Einlaß in sein Schloß bat, das dann niedergebrannt worden sein soll. -- Der Kölner Streit soll heimlich ausgeglichen worden sein. -- Der hiesige Offizial Dr. Steinwege ist vergangenen Dienstag (5. März) verstorben und hat angeblich 20.000 fl Bargeld hinterlassen; um seine Pfründe bemüht sich Johann Copis beim (Ebf Hermann) von Köln. -- Bf Lorenz möge von seinen Sekretären alle Berichte des Aufseß nach dem Datum aufzeichnen lassen, damit Aufseß sieht, ob auch alle seine Berichte von den Boten ausgehändigt wurden. -- Es folgt die Abschrift der Instruktion KMs an seine Räte ddo 1499 Februar 27 Antwerpen (Nr 9056) und die Abschrift des Schreibens der reichsständischen Gesandten an den Ebf (Berthold) von Mainz ddo 1499 März 6 Köln.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, ungefähr gleichzeitig): Würzburg SA, Würzburger rta 2a-e, fol. 264v-270.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13029, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-07_5_0_14_3_2_220_13029
(Abgerufen am 23.04.2024).