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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Bf Johannes von Worms, Hofkanzler (Dr.) Konrad Stürtzel, (Dr.) Ludwig Vergenhans, Propst zu Stuttgart, und Ritter Hermann von Sachsenheim instruieren (Bernhard) von Polheim zum Vortrag bei KM: Polheim möge die gebührliche Antwort der Reichsversammlung betreffend den Fortgang des Reichstages und die Aufgebotsmandate gegen die Eidgenossen KM vorbringen (vgl. die vorhergehende Nr 13017). -- KM möge den Aufruhr der Eidgenossen nicht nur als Sache seiner Erbländer betrachten, sondern bei allem das Reich miteinbeziehen. weil der Aufruhr im Grunde daraus erwachsen ist, daß die Eidgenossen dem Kammergericht sowie der Handhabung des Landfriedens durch Pönen, Strafen und Acht nicht unterworfen sein und den Gemeinen Pfennig nicht leisten wollen. Selbst wenn dies alles nicht wäre, blieben doch die unbilligen sowie recht- und ehrlosen eidgenössischen Übergriffe gegen die reichsunmittelbaren Prälaten, Gfen, Herrn, Ritter und (Edel-)Knechte Schwabens. -- Die Eidgenossen haben auch in der Vergangenheit niemals einen Reichsanschlag bezahlt, sondern sind als erwiesene Widersacher des Hl. Reiches und der Deutsche Nation geneigt, KM und dem Reich Widerstand leisten. Es ist zu befürchten, daß sie sich derzeit aus demselben Grund gegen KM, dessen Erbländer und gegen Reichsangehörige empören, wodurch sie vielleicht ihren solld von denselben desterbaß verdienen möchten. Wenn man ihnen nicht entschieden Widerstand leistet, werden die Eidgenossen in ihrem Übermut zweifellos versuchen, ihre Meinung mit Gewalt durchzusetzen. -- Wenn sich das mutwillige Vorgehen der Eidgenossen durchsetzt, würde dem Reich alle Obrigkeit entzogen: dann würden die den Eidgenossen benachbarten Glieder des Reiches nicht mehr gehorchen und zu ihnen abfallen, wodurch alle Ordnung im Reich zerstört, der Friede verjagt und das Recht ausgesetzt würde; Kaufmann und akherman würden das Geleite verlieren sowie aller Adel seines Wesen und alle Fsten ihres fstl. Standes und ihrer fstl. Obrigkeit verlustig gehen. Diese unabsehbaren Entwicklungen möge sich KM zu Herzen nehmen und sich mit der Sache befassen, damit Obiges verhindert wird. -- Polheim soll KM auch mitteilen, daß die ungarische Gesandtschaft keinesfalls KMs Eintreffen (in Köln) abwarten wollte, weshalb die kgl. Räte ihr vorgeschlagen haben, KM entgegenzuziehen. Polheim möge den ungarischen Gesandten bei KM behilflich sein, damit sie gnädig angehört, empfangen und abgefertigt werden. Ewer kun. M(ajes)tat vnnderthenige JOHANNS bischoue zu Wormbs, CUNRAT STÜRTZL hofcanntzler, LUDWIG FERGENANS (!) brobst zu Stutgart, HERMAN von SAXEN (!) ritter.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Wien HHSA, Schweiz, Karton 2, fasz 1499, fol. 20 f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13017a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-05_3_0_14_3_2_207_13017a
(Abgerufen am 24.04.2024).