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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Simon von Hungersbach antwortet dem Regiment und der Schatzkammer in Innsbruck, daß er deren Schreiben vom Sambstag vor Estomichj (9. Februar) samt der Vollmacht zur Aufbringung von Geld gestern (17. Februar) mittags erhalten und sich sofort zu etlichen von der (Kärntner) Landschaft begeben hat, um in Erfahrung zu bringen, wie er das Geld für den Krieg von der Steuer hier in Kärnten am leichtesten aufbringen kann: ihrem beduncken entnimmt Hungersbach, daß er 3.500 fl auf die Steuer dieses Landes aufbringen könnte, wenn er eine Quittung und ein dem beiliegenden Memoriale (fehlt) entsprechendes, vom Herrn (Bf Melchior) von Brixen eigenhändig unterzeichnetes sowie gesiegeltes Schreiben von Regiment und Schatzkammer erhält; dies aber nur, wenn der (Hofkammerfaktor Wolfgang) Haller, der jetzt vom Kgshof gekommen ist und vielleicht einen statt (Ausgabenplan) auf dieses (Steuer-)Geld mitbringt, dem Hungersbach nicht zuvorkommt. Deshalb mögen Regiment und Schatzkammer das entsprechende Schreiben rasch schicken. -- Den Brief an Heinrich Prüschenk wird Hungersbach an diesen weiterleiten, doch wird es länger dauern, bis dessen Antwort Hungersbach erreicht, als wenn Regiment und Schatzkammer dem Prüschenk von Innsbruck aus direkt geschrieben hätten. -- Hungersbach hätte sich auch Schreiben von Regiment und Schatzkammer an die Reformierer und Vizedome von Kärnten und Krain sowie an Simon Krell erwartet, was für den Handel (=Darlehensaufbringung) sehr nützlich gewesen wäre; trotzdem wird Hungersbach sich bemühen, befehlsgemäß das Bestmögliche auszurichten. -- Regiment und Schatzkammer mögen KM und dessen (Hof-)Räten mitteilen, daß Hungersbach hier in ihrem Auftrag zu handeln hat, damit er im (bei Hofe anhängigen) Gerichtsverfahren nicht von seiner Gegenpartei vbereyllt wird. Monntag zu acht vren nach dem Sonntag Inuocauit 1499. -- SYMON vonn VNGERSPACH ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, Schweiz. Kanon 2, fasz 1499, fol. 107. -- NB: Der Ausstellungsort liegt wegen der im Stück genannten Unterredung mit etlichen von der Kärnten Landschaft nahe.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12948, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-02-18_4_0_14_3_2_135_12948
(Abgerufen am 19.04.2024).