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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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Die Eidgenossen beschließen auf dem Tag zu Zürich am Montag nach Nicolai unter anderem folgendes: Dem Abt von St. Gallen soll KM bitten, das Gotteshaus von St. Gallen vom Gemeinen Pfennig zu befreien; jedenfalls soll der Abt den Gemeinen Pfennig weder leisten, noch sich deswegen vor dem Reichskammergericht verantworten. -- Zürich soll Boten nach Konstanz schicken, damit die Stadt den Abt von St. Gallen in Ruhe lasse. -- Der Bf (Hugo) von Konstanz wird ersucht, der Aufforderung KMs nach Beitritt zum Schwäbischen Bund keine Folge zu leisten, sondern bei der Einung mit den Eidgenossen zu bleiben und sich damit gegenüber KM zu entschuldigen. -- Die Anfrage der Stadt Schaffhausen zu dem von den Stofflern im Hegau am Kammergericht erlangten Urteil gegen die Stadt, welche ihnen in offenem Krieg das Dorf Teggingen abgenommen hat, ist heimzubringen. -- Der niedere Bund von Churwalchen, nämlich der Bf von Chur, sein Stift, die Stadt Chur und die Gotteshausleute, haben die gleiche Einung mit den Eidgenossen zugesagt, wie sie der obere Bund hat. Innerhalb von acht Tagen soll der Churer Bf sein Einverständnis damit nach Zürich melden, dann sollen die Urkunden aufgerichtet werden; sind Bf und Stift aber nicht einverstanden, soll die Einung mit der Stadt Chur und den Gotteshausleuten abgeschlossen werden. -- Sigmund von Freyberg, der die Leute von Altstetten im Rheintal vor das Kammergericht gezogen und die Acht gegen sie erlangt hat, wird aufgefordert, die Acht aufheben zu lassen und sein Recht vor der gemeinen Eidgenossenschaft, einem ihrer Orte oder dem Abt von St. Gallen zu suchen. -- Der Vogt im Rheintal soll den reisigen Knecht zu Altstetten, der verächtlich über die Eidgenossenschaft geredet hat, acht Tage lang einsperren und ihm eine Buße abnehmen. -- Über das in einem solchen Maß stattfindende Reislaufen eidgenössischer Knechte, daß dadurch die Zerstörung der Eidgenossenschaft zu befürchten ist, wurde viel geredet aber nichts beschlossen. -- Über den Streitfall des Gfen Georg von Sargans, die verschiedenen am Reichskammergericht anhängigen Prozesse und alles andere, das Krieg zwischen KM und den Eidgenossen heraufbeschwören könnte, wurde viel geredet und schließlich beschlossen, der Konstanzer Bf, der ohnehin eine Gesandtschaft zu KM entsendet, möge sich der eidgenössischen Sachen annehmen. -- Auch Bern, das behauptet, bei KM in hohem Ansehen zu stehen, soll eine Gesandtschaft zu KM schicken, die zur Wahrung der Ruhe darauf dringen soll, daß der Gf von Sargans zufriedengestellt und die Eidgenossenschaft mit dem Kammergericht in Ruhe gelassen wird.

Überlieferung/Literatur

REG: Eidgenössische Abschiede 3, 1, III/1, 589-591, Nr 629 (aus: Luzern SA, allgem. Abschiede C 343). -- NB: Valerius Anshelm berichtet in seiner Berner Chronik (Anshelm, Berner Chronik (1884), II, 95 f.): Uf der Kindlin tag (28. Dezember) fertigte die Stadt Bern ihren Ratsboten Adrian von Bubenberg mit einer Beglaubigung vom 27. Dezember und einer Instruktion eilends zu KM in die Niederlande ab, um KM um gnädige Beilegung der zwischen dem Reich und den Eidgenossen bestehenden Streitigkeiten zu ersuchen, ehe daraus Krieg entstehe. Bubenberg kehrte unverletzt erst zu Ostern (31. März 1499) heim.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 8968, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1498-12-10_2_0_14_2_0_5317_8968
(Abgerufen am 24.04.2024).