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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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Item sollen der Hg (René) von Lothringen und Hg Friedrich (von Sachsen) dem frz. Kg schreiben, daß sie auf die Antwort des frz. Kgs von KM folgenden Bescheid erhalten haben: KM sei zu brüderlicher Einigkeit mit dem frz. Kg bereit, um zum Nutzen der Christenheit desto besser gegen die Ungläubigen vorgehen zu können. Sofern der frz. Kg den von Hg Friedrich vorgeschlagenen bericht (Ausgleich), in den auch der Vertrag von Senlis (1493) einbezogen ist, vollziehen will, werde KM den Hg von Lothringen, Hg Friedrich und andere kgl. Räte als seine und seines Sohnes Unterhändler, wie abgesprochen, nach Ifors (Yvoir bei Namur?) entsenden, wohin auch der frz. Kg seine Unterhändler schicken soll. Beide Gesandtschaften sollen zum endgültigen Abschluß des Ausgleichs bevollmächtigt sein, der dann von beiden Kgen vollzogen werden soll. -- Wenn der frz. Kg damit einverstanden ist, soll er dies dem Hg von Lothringen und Hg Friedrich mitteilen, seine Gesandtschaft abordnen und sein Kriegsvolk abziehen; gleiches werde KM tun. -- So soll durch die beiderseitigen Gesandtschaften ein endgültiger Friede, =rachtigung, zwischen beiden Kgen beschlossen werden, damit es dann zu einem starken Unternehmen gegen die Ungläubigen kommen könne.

Überlieferung/Literatur

KONZ (unvollständig): Innsbruck TLA, ma I/41, fol. 61. -- NB: Die Einreihung ergibt sich aus dem sachlichen Zusammenhang mit dem vorhergehenden Stück (Nr 6757).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 6758, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1498-10-28_2_0_14_2_0_3100_6758
(Abgerufen am 23.04.2024).