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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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Montag nach Laurentii beschließt die eidgenössische Tagsatzung zu Zürich folgenden Abschied: Für den 28. August wird ein neuer Tag nach Luzern angesetzt. Rottweil soll inzwischen überlegen, ob es den mit KM in Freiburg verabredeten Vergleich trotz des Artikels wegen Rottenmünster nicht annehmen sollte, da Rottweil den wichtigsten Artikel, nämlich KM zu schwören und den Gemeinen Pfennig zu leisten, doch freiwillig angenommen habe. -- Auf dem Luzerner Tag soll das gegen Appenzell ergangene Kammergerichtsurteil, dem Hermann Schwendiner als Schadenersatz 1.331 1/2 flRh zu zahlen, behandelt werden, weil es dem Innsbrucker Vergleich widerspreche. -- Weiters soll in der Sache des Gfen Georg von Sargans beraten werden, der noch immer in der Acht ist. -- Der Bf von Konstanz wird aufgefordert, den Pfarrer von Trossingen einsperren zu lassen, weil dieser die Eidgenossen in Rottweil kühghyer gescholten hat. -- Heimzubringen ist die Bitte der nach Burgund gegen die Franzosen gezogenen Knechte, keine eidgenössischen Knechte gegen sie laufen zu lassen. -- KMs Gesandte, H. von 2, W. von Andlau, H. von Königseck und Meister K. Keller von Schaffhausen erklärten, daß sich KM jener eidgenössischen Knechte angenommen habe, die wegen Neapel und Novara unbefriedigte Soldansprüche an den frz. Kg haben; die vom Bailli von Dijon (A. de Baissey) gegen sie und KM angeworbenen Knechte sollen die Eidgenossen unter Androhung der Todesstrafe aus den frz. Diensten zurückrufen. Werden die Soldansprüche von Frankreich nicht erfüllt, will KM weitere 4.000 eidgenössische Knechte in den Sold der Hl. Liga nehmen. Auf dem Freiburger Reichstag sei weiters beschlossen worden, 6.000 Eidgenossen gegen Bezahlung einer (jährlichen) Pension an die Orte oder an dafür bestellte Personen (auf Dauer) in den Dienst des Reiches gegen jedermann, ausgenommen die Eidgenossenschaft, zu nehmen; Bedingung dafür sei jedoch, daß die Eidgenossen keine Knechte gegen sie laufen lassen und sie entsetzen, falls sie in Not geraten. -- Man antwortet, daß den Eidgenossen das Reislaufen der Knechte, ganz gleich nach welcher Seite, nicht gefalle; auf dem Luzerner Tag soll man zu einem endgültigen Beschluß wegen der gegeneinander im Feld stehenden Knechte kommen, damit größeres Unglück vermieden werde. -- Den kgl. Gesandten wurden auch die Beschwerden wegen Rottweil, Appenzell und Gf Georg von Sargans mit der Bitte vorgelegt, KM möge darauf nach Zürich antworten.

Überlieferung/Literatur

REG: Eidgenössische Abschiede 3, 1, III/1, 577 f., Nr 613. -- NB: Übereinstimmend damit berichtet V. Anshelm in seiner Berner Chronik (Anshelm, Berner Chronik (1884), II, 73 f.): Als sich die Heere KMs und des frz. Kgs in Burgund gegenüberlagen, sandte KM uf st. Laurenzentag (10. August) erneut eine Gesandtschaft, nämlich die oben genannten, zu den Eidgenossen nach Zürich. KM ließ Klage führen, daß die Eidgenossen seinen Bitten nicht entsprochen haben und ihre Knechte gegeneinander ins Feld laufen lassen: die Eidgenossen sollten KM und dem Reich gehorchen, mithelfen, daß ihre Knechte zum (von Frankreich) ausständigen Sold kommen, ihre Knechte bei Verlust von Leib und Gut aus frz. Diensten zurückrufen und KM persönlich 4.000 Knechte anwerben lassen: zusammen mit den Reichsständen wolle KM weitere 6.000 eidgenössische Knechte für immer in den Sold bzw. jährliche Pension des Reiches nehmen und diese gegen jedermann außer die Eidgenossenschaft verwenden, welche allerdings gegen diese Truppe keine eidgenössischen Knechte laufen lassen dürfe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 8746, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1498-08-13_1_0_14_2_0_5095_8746
(Abgerufen am 18.04.2024).