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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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Friedens- und Bündnisvertrag zwischen Kg Ludwig XII. von Frankreich einerseits und Kg Ferdinand von Aragon und Kgin Isabella von Kastilien anderseits: Die Kath. Kge schließen unter Vermittlung von vier genannten bevollmächtigten Gesandten mit dem Kg von Frankreich einen Friedens- und Freundschaftsvertrag, weil sie mit Frankreich ein altes Freundschaftsbündnis haben und den Frieden für das höchste Gut halten, der das Wohl der Christenheit und ihrer Kgre stärkt. Sie schließen diesen Friedensvertrag in eigenem Namen sowie namens des Kgs und der Kgin von Portugal als ihren Nachfolgern und Erben ihrer Kgre und versprechen, ihn unverbrüchlich zu halten und durch unlösliche Bindungen zu festigen zwecks Einheit und Sicherheit ihrer Kgre und Hften; sie haben dem Kg von Frankreich das Original der Friedens- und Bündnisurkunde übergeben lassen. -- Die Artikel bekunden, daß aller Krieg zwischen Spanien und Frankreich beendet sein und ewiger Friede zu Land und zur See herrschen soll. Die Kath. Kge und der Kg von Frankreich werden Feinde ihrer Feinde sein und sich gegen jedermann unterstützen. Ausgenommen ist nur der Papst. -- Jedoch soll dieser Friedens- und Bündnisvertrag ohne Nachteil sein für die beiderseitigen Rechte. Differenzen sollen durch Schiedsgericht ausgetragen werden. -- Bestimmungen über freien Handel und Wandel der Kaufleute in den beiderseitigen Ländern. Alle Schäden durch Raub oder Diebstahl etc. sollen gegenseitig gutgemacht werden. Die beiderseitigen Untertanen sollen für die Kriegsschäden, die sie seit drei Jahren erlitten haben, entschädigt werden. -- Die vier bevollmächtigten Gesandten bestätigen und beschwören alles namens der Kath. Kge und des Kgs von Portugal; sie unterzeichnen eigenhändig und hängen ihr Siegel an. Der Kg von Frankreich beschwört den Vertrag persönlich, was auch die Kath. Kge tun werden. In conventu Celestinorum prope Marcoussis 5. Augusti 1498.

Überlieferung/Literatur

EDD: Suárez Fernández, Isabel, V, 280 ff., Nr 73 (aus ED: Toro, tratados VIII, 113 ff.); DuMont, Corps dipl., III/2, 397 ff., Nr 202; Léonard, Recueil des traitez, I, 407 ff. -- REG: Georgisch, Regesta, III, 31, Nr 27. -- LIT: Suárez Fernández, Isabel, V, 69 ff.; Schirrmacher, Spanien 7, VII, 210 f.; Lavisse, Histoire France, V/1, 47 (irrtümlich auf 31. Juli datiert); Gröblacher, Maximilian 1498, 153; Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., II, 148 (dort weitere LIT). -- NB: Vgl. auch RTA MR 6, 686, Anm. 124. -- Die Ratifizierung des Vertrages durch die Kath. Kge erfolgte 1498 September 30 Saragossa.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 8742, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1498-08-05_1_0_14_2_0_5091_8742
(Abgerufen am 19.04.2024).