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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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KM gewährt dem Bernhard von Waldkirch d.Ä. die Freiheit, daß in seinem Gericht zu Tapfheym (woselbst bisher die Missetäter durch sieben Zeugen überführt werden mußten), die Übeltäter fortan ohne siebenfaches Zeugnis verurteilt werden dürfen. Augspurg 25. May 1496.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HHSA, rrb X/2, fol. 559v.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 4012, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-05-25_2_0_14_2_0_341_4012
(Abgerufen am 17.04.2024).