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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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KM (=Reichskanzlei) bekundet die Bestellung Peter Völschs zum Kammerprokurator-Fiskal mit allen Rechten und Pflichten: er soll sein Amt beiderseits des Rheins von Basel bis Mainz allein ausüben, im übrigen Reich aber alle Händel annehmen, die an ihn gelangen, unbehindert durch andere Fiskale. KM verspricht, sich an die Entscheidungen Völschs zu halten. Augspurg 9. Meyen 1496.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HHSA, rrb X/1, fol. 237; dazu auch RE: Wien HHSA, rrb X/1, fol. 237v. -- NB: Beigefügte Notiz, daß diese Urkunde über KMs persönlichen Befehl an Ebf Berthold ausgestellt wurde.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 3956, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-05-09_1_0_14_2_0_279_3956
(Abgerufen am 28.03.2024).