RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,1
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KM bekundet, daß ihm nichts so sehr am Herzen liege, wie der Kampf gegen die Ungläubigen, wofür die Einigkeit der christlichen Kge und Fsten notwendig sei. Daher haben er und Ehg Philipp mit dem Kg (Karl VIII.) von Frankreich einen endgültigen Frieden geschlossen. KM ist auch bereit, einen ewigen Bündnis- und Freundschaftsvertrag gemäß den von den beiderseitigen Vertretern vereinbarten Artikeln abzuschließen: (1.) Ein ewiges brüderliches Freundschaftsbündnis soll zwischen den Gesandten KMs und Kg Karls von Frankreich abgeschlossen werden. (2.) Die beiden Kge werden sich gegenseitig unterstützen und jeweils den Feinden des anderen nicht helfen. (3) KM wird weder selber noch durch Ehg Philipp, Ehgin Margarethe, deren künftigen Gemahl oder andere Verwandte den Vertrag von Senlis verletzen lassen. (4.) KM und der Kg von Frankreich werden Handel und Wandel in ihren Kgreichen gegenseitig schützen. (5.) Wenn es zu Schädigungen kommt, werden sie gegenseitig für Schadenersatz und Bestrafung der Schuldigen sorgen. KM wird nach Erhalt der Zustimmungsurkunde Kg Karls von Frankreich diesen Vertrag unverbrüchlich halten. Vyenne en Austeriche 18. Decembre 1493. MAXIMILIANUS rex. ss., secretaire MARTENS ss.
Überlieferung/Literatur
KOP: Wien HHSA, ma 1b, 97 f. (im Anschluß finden sich auch eine KOP der Ratifikationsurkunde des Vertrags von Senlis von 1493 Mai 23).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,1 n. 209, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-12-18_2_0_14_1_0_210_209
(Abgerufen am 18.04.2024).