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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. erinnert Kammerer und Rat der Stadt Regensburg daran, daß in ihrem Streit mit einigen Mitgliedern des alten Rates beim letzten Verhör am ksl. Hofe beschlossen worden sei1, die Angelegenheit durch eine ksl. Botschaft in Regensburg weiter zu untersuchen, wobei ihnen bei schweren Strafen geboten worden sei, in der Zwischenzeit gegen Leib, Hab und Gut der Mitglieder des alten Rates nichts gewaltigs noch frevelichs zu unternehmen noch jemandem anderen zu gestatten, dies zu tun. Da auch Hans Trainer zu diesen Personen gehöre, gebietet er ihnen bei Vermeidung dieser Strafen und Bußen, den Genannten, seine Ehefrau und Kinder sowie ihr Hab und Gut unbekümert und ungeirret zu lassen und nichts gegen sie zu unternehmen2.

Originaldatierung:
Am sechsten tag des moneds augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgen. Abschrift im BayHStA München (Sign. RL Regensburg 716 [unfoliiert]), Pap. und ebd. (Sign. RL Regensburg 316, fol. 131r-v) mit folgendem Vermerk: Aber volget copey eines anderen keyserlichen brieffs, Hansen Trainer betreffennd, der geantwort worden ist montags nach Bartolomei (1493 August 26) durch herren Leonhartten, selmessern im thumb, der auch als bald requirirt worden ist, Instrument zu geben, wan und nemlich, das solcher brief nach tod und abgangk der k(eyserlichen) m(aiestat) (1493 August 19) geantwort ist. Zwei weitere zeitgen. Abschriften ebd. (Sign. RU Regensburg 1493 August 6 [Gemeiners Nachlaß 20]), Pap.

Kommentar

Vgl. auch MAYER, Ringen, S. 72, Anm. 74.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 485.
  2. 2Zu dem gleichwohl von der Stadt Regensburg später gegen Hans Trainer geführten Prozeß wegen Nachsteuerforderungen vgl. LIEBERICH, Reichskammerprozesse, S. 444f.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 489, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-08-06_1_0_13_15_0_490_489
(Abgerufen am 16.04.2024).