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Chmel, Regesta Friderici

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bezeugt, dass, als vor einiger Zeit Johann Gessel, Kammerprocurator-Fiscal und Kämmerer und Rath der Stadt Regensburg den Wilhelm Frankh von des Kaisers und Reichs wegen in Pflicht genommen, seinen Leib und Gut ohne ihr Wissen und Erlaubniss ausser der Stadt Regensburg nicht zu verändern und er seinem Gewerbe nach, mit Erlaubniss des Kämmerers, aus derselben Stadt geritten, mittlerzeit aber sich begeben, dass die gemelten Kämmerer und Rath etliche Personen des alten Raths, wovon derselbe Frankh ein Mitglied ist, ohne kaiserl. Willen gefangen und misshandelt (haben), habe der Kaiser ihm Frankh aus gnädigem Willen gebothen, in solchem Aufruhr sich in die Stadt Regensburg nicht zu fügen.

Überlieferung/Literatur

W. 46.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8943, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-05-21_2_0_13_0_0_8942_8943
(Abgerufen am 29.03.2024).