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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. bekundet, daß er vor langer Zeit Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Köln für ihre getreuen Dienste, die sie ihm und dem Reich gegen den verstorbenen Hz. Karl von Burgund und auch sonst mit Leib und Gut geleistet hatten, aber auch aus anderen Gründen für die Zukunft vom Besuch des Hofgerichts zu Rottweil, dem sy ferre entlegen sein, eximiert habe1. Die Richter und die Urteilssprecher zu Rottweil hätten dies aber trotz der angedrohten schweren Strafen mißachtet. Daraufhin habe er auf Klage der Kölner beide Parteien rechtlich vor sich geladen2und mit den hinzugezogenen Räten die Exemtion bekräftigt, Zuwiderhandlungen des Hofgerichts im vorhinein für kraftlos erklärt und künftige Verstöße unter die im Exemtionsbrief vorgesehene Strafe gestellt, jedoch mit der Auflage, daß die Kölner niemandem Recht verweigern dürften und den Anordnungen des Hofgerichts zu Rottweil, sofern ihre Bürger und Einwohner nicht betroffen seien, Folge zu leisten hätten. K. F. gebietet allen Reichsuntertanen bei Strafe seiner Ungnade die Beachtung dieses Urteils und die Abwehr von Zuwiderhandlungen.

Originaldatierung:
Am zybenundzweintzigisten tag des monets aprillen.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Rta Sixtus Olhafen (Blattmitte). - Declaration statt Collen (rechter Rand, zweites Drittel).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUA 3/14596), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedr. an Ps. - Kop.: Transsumpt des Kölner Offizials auf Ansuchen des Syndikus der Stadt Köln, not. ausgefertigt v. Bernhard von Orsoy, Kler. der Kölner Diözese, Notar der Kölner Kurie und sententiarius iuratus, de dato 1495 Januar 9, kollationiert 1495 November 5 durch Dr. Ivo Wittich und Dr. Nikolaus von Heynitz, Beisitzer des kgl. Kammergerichts, HASt Köln (Sign. HUA 3/14694). - Abschrift ebd. (Sign. HUA Kopiar, fol. 199v-201v) (15./16. Jh.).

Reg.: Mitt. StK 39, S. 103.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist die Bestätigung einer Urk. Kg. Sigmunds von 1415 April 6 im sog. Reichsstadtprivileg der Stadt Köln von 1475 September 19 (siehe H. 7 n. 513).
  2. 2Vgl. H. 7 n. 828 u. n. 829.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 838, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-04-27_3_0_13_7_0_12005_838
(Abgerufen am 20.04.2024).