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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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K.F. bestätigt Wok von Rosenberg den Empfang seines abermaligen Schreibens bezüglich Watzlaw Wulczkos und äußert sein Wohlgefallen an dessen gegenüber ihm und seinen Landen und Leuten gezeigten undertenig(e)n genaigt(e)n will(e)n. Er erinnert ihn daran, daß sich der Kg. (Wladislaw) von Böhmen und Ungarn ihm (K.F.) gegenüber verschrieben habe, Wulczko und dessen Bruderschaft Schulden von 12.000 fl. ung. zu begleichen, und er sich deshalb auf die Vermittlung, die durch Wok und andere zwischen ihm und Wulczko geschehen sei, eingelassen habe und der ihm darin auferlegten Zahlung einer übermäßigen Summe nachkommen wolle.1 Jedoch sei diese Vereinbarung nicht durch seine (K.F.) Schuld, sondern durch den Kg. wegen dessen unbilliger Verzögerung zunichte gemacht worden, der Wulczko wegen der Summe zufriedenstellen sollte, die dieser auch gern angenommen hätte. K.F. bittet Wok, seinetwegen den Kg. von Böhmen mit treffenden Worten aufzuzeigen, daß dieser für das Scheitern der Vereinbarung und für den ihm (K.F.) sowie seinem Land und seinen Leuten zugefügten Schaden verantwortlich sei und ihm angesichts ihrer gesippt(e)n Freundschaft, durch die sie miteinander verwandt seien, sowie seiner dem Kg. erwiesenen guten Taten und der besagten Verschreibung ein anderes Verhalten schulde. Wok soll außerdem Wulczko dazu bringen, die Angelegenheit für eine geraume Zeit ruhen zu lassen, da er zuversichtlich sei, daß der Kg. diesen infolge von Woks Schreiben und seiner (K.F.) eigenen Bemühungen zufriedenstellen, die Vereinbarung damit in Kraft bleiben und ein Krieg verhindert werde. Sollte er (K.F.) mit Wulczko einen weiteren Vertrag eingehen, würde er damit gleichzeitig die vorherige Abmachung verlassen, die allein die Bezahlung regele. K.F. betont, das ihm ein solches Vorgehen leid täte, wie es Wok vielleicht ermessen könne, und fordert ihn auf, dies alles zu bedenken und in der Angelegenheit nach seinem besonderen Vertrauen zu handeln, was er ihm zugute halten und nicht vergessen werde.

Originaldatierung:
An eritag nach dem heilig(e)n Pallm tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. (nach Kop.). – KVv: Dem edl(e)n unnserm und des reichs lieb(e)n getrew(e)n Wokh(e)n von Rosemberg (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im SOA Třeboň (Sign. Historica 3351), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Siehe n. 812.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 802 Anm. 1.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 814, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-04-02_1_0_13_26_0_814_814
(Abgerufen am 28.03.2024).