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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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K.F. teilt Kämmerer, Rat und Gemeinde seiner und des heiligen Reiches Stadt Regensburg mit, daß er ihren Streit mit den vor einiger Zeit von ihnen inhaftierten Mitgliedern des alten Rates am montag nach dem suntag Invocavit schirstkunfftig (Februar 25) verhoren und dann geeignete Maßnahmen treffen werde. Er befiehlt ihnen daher, zu dem genannten Termin ihre bevollmächtigten Anwälte an den ksl. Hof zu senden, wo auch die ehemals Inhaftierten des alten Rates persönlich erscheinen werden. Er weist sie außerdem darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werde.

Originaldatierung:
Am sibenden tag des monadts januarii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zwei zeitgen. Abschriften im BayHStA München (Sign. Gemeiners Nachlaß 20 [unfoliiert]), Pap. Weitere zeitgen. Abschriften ebd. (Sign. RL Regensburg 316, fol. 71v), Pap. und ebd. (Sign. RL Regensburg 305½, fol. 11r-v), Pap. Lit.: MAYER, Ringen, S. 72, Anm. 72; GEMEINER 3 S. 819 mit Anm. 169.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 476, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-01-07_1_0_13_15_0_477_476
(Abgerufen am 29.03.2024).