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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt, die ihm schuldigen verfallenen Stadtsteuern1 unverzüglich an den ksl. Hof zu schicken und zu unsern hannden entrichten zu lassen, da er das Geld dringend benötigt.

Originaldatierung:
An pfintztag nach sand Martins tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und rate der stat Franckfort (Adresse, Blattmitte); Hinderstellig statstewr (unterer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 13/985, sub dat.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Es handelt sich bei dem vorliegenden Mandat um die letzte Äußerung K. F. gegenüber Frankfurt in Sachen der gewöhnlichen Stadtsteuer. Ebensowenig wie 1491 zahlte man 1492 an den K. Erst nach dessen Tod bemühte sich Kg. Maximilians Hofmeister und Statthalter in Geldern und Zutphen, Gf. Adolf von Nassau(-Wiesbaden), um das rückständige Geld, wie der im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6747 fol. 1-3) überlieferte Schriftwechsel aus dem Oktober 1493 erweist. Am 7. Januar 1494 quittierte der nun allein regierende Maximilian den Frankfurtern die seinem Vater schuldigen Steuern für 1491 und 1492 sowie die ihm schuldige Summe des Jahres 1493 und wies sie am 27. Januar an, diese dem Nassauer gegen Übergabe der Quittungen auszuhändigen, alles ebd. (Sign. Reichssteuer, Kasten 13/985, sub dat.).

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um die Zahlungen der Jahre 1491 und 1492.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1045, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-11-15_1_0_13_4_0_10622_1045
(Abgerufen am 29.03.2024).