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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. beauftragt Eb. Johann von Trier als commissarius an seiner Statt mit der Entscheidung über eine Klage von Bürgermeistern, Räten und Gemeinden der Städte sowie des Landes Kempen und Linn (Linde) gegen Dietrich von Brühl (Briel) und Luttel von Stammeln (Stammel).

Überlieferung/Literatur

Org.1 und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Schreiben Eb. Johanns von Trier an seine Räte Gf. Philipp von Virneburg, Wirich von Daun, seinen Kanzler Dr. utr. iur. Ludolf von Enschringen, Propst2, und Heinrich von Soetern d.J. von 1492 Oktober 27, mit dem er die Empfänger zu Subdelegierten für den von ihm den Parteien auf den 3. November angesetzten Rechttag einsetzt und das als Abschrift überliefert ist im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 108 [fol. 80r-v]), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Unserer Überlieferung zufolge trug es ein rücks. aufgedrücktes S.
  2. 2Ludolf war Propst des Heiligkreuzstiftes zu Mainz und des Stifts St. Simeon zu Trier.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 412, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-10-27_1_0_13_9_0_12954_412
(Abgerufen am 19.03.2024).