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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. bestätigt auf Vorbringen einer vor ihm erschienen Botschaft von Richter und Bürgern der Stadt Pettau, sie seien bei dem jetzt zwischen dem K. und den Ungarn geschlossenen Frieden1 furan in unser gehorsam betedingt, diesen alle vormals von den Ebb. von Salzburg erlangten Privilegien und Rechte. Er bestätigt ihnen namentlich die inserierte Urkunde des Salzburger Eb. Bernhard (II.)2, und gebietet allen Hauptleuten, Gff. Freiherren usw. sowie allen Amtleuten und Untertanen unter Androhung seiner schweren Ungnade, die Pettauer an ihren Freiheiten und Privilegien nicht zu behindern. An dem heiligen korfreitag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Erhart Streitperger, Prior, und des Konvents des Predigerklosters zu Pettau sowie des Konrad, Guardian, und des Konvents des Franziskanerklosters zu Pettau von 1494 Mai 16 im ARS (Sign. Best. 1063 Nr. 6892), Perg., 2 SS ehedem an Ps ab und verloren.

Reg.: Lichnowsky(-Birk) 8 n. 1764.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist der sog. Preßburger Friede von 1491 Dezember 6/7, s. Chmel n. 8733. Stadt und Schloss Pettau, zuvor salzburgisch, waren ab 1480 vom ungarischen König Matthias Corvinus besetzt.
  2. 2In der inserierten Urkunde von 1466 Juli 6, Salzburg, bestätigte der (letzte über Pettau herrschende) Eb. Bernhard von Rohr die Privilegien der Stadt Pettau.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 271, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-04-20_1_0_13_29_0_271_271
(Abgerufen am 28.03.2024).