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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. teilt der Stadt Wismar mit, daß die Wiederaufrichtung seines ksl. Kammergerichtes durch die Kriegsläufe und durch die Behinderung des Kammerrichters, Gf. Eitelfritz von Zollern, den sein Sohn Kg. Maximilian für Geschäfte im Königreich Ungarn benötigt habe, bisher gescheitert sei, nun aber das Kammergericht auf den nächsten Gerichtstag nach Pfingsten am ksl. Hof abgehalten werden wird.

Originaldatierung:
Am sechzehenden tag des monets aprilen (nach Regest).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Regest). - KVv: Wismar (nach Regest).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Wismar, nicht auffindbar, dem Regest zufolge auf Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. - Regest1 im LHA Schwerin (Sign. Regestenkasten XXV 1491-1492), Pap. (20. Jh.). Druck: LECHNER, Reichshofgericht S. 185.2

Kommentar

Am 17. August 1492 bezeugte der Notar Johann Glenetzin, daß in der Ratsschreiberei die Wismarschen Bürgermeister Bernhard Pegel, Gerhard Lost, Johann Hoppenaeke und Peter Malchow durch den Mund des Ersteren protestiert haben, daß erst am Tage vorher (16. August) der Brief in seine Hand übergeben worden sei.3Vgl. die vorherige n.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu die Einleitung.
  2. 2Allgemein, ohne Nennung eines Empfängers.
  3. 3Laut Zettelregest zu 1492 August 17 im LHA Schwerin (Sign. Regestenkasten XXV 1491-1492).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 330, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-04-16_4_0_13_20_0_330_330
(Abgerufen am 29.03.2024).