[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln, die den vertrag, den er zwischen ihnen und ihrem Mitbürger Johann Muysgin bzgl. dessen Amtsentsetzung vereinbart hatte, und die die darüber ausgestellte verschreibung trotz mehrfach angedrohter Strafe1 schmählich gebrochen haben, indem sie gen. Muysgin dennoch von den hanndlungen, zu denen die Bürgermeister ihn üblicherweise hätten hinzuziehen müssen, ausschlossen, die Einhaltung von vertrag und verschreibung, andernfalls sein Kammerprokuratorfiskal gegen sie wegen der an sich jetzt schon fälligen Strafen prozessieren werde.
- Originaldatierung:
- An dinstag nach unnser lieben frawen tag assumpcionis. Anno 91, 9. septembris (Empfängervermerk auf der Rücks.).
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Coellen (Adresse, Blattmitte). Anno 91, 9. septembris (Empfängervermerk auf der Rücks.).
Überlieferung/Literatur
Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 16/4, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Köln (Nordrhein-Westfalen), Stadt
- Linz (Oberösterreich), Stadt
- Muysgin, Johann, Bürger zu Köln, Schöffe am Kölner Gericht St. Severin
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 811, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-08-16_1_0_13_7_0_11978_811
(Abgerufen am 29.03.2024).