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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer, ihm die unmittelbar zu K. und Reich gehörende Judenschule zu Speyer, der sie sich unrechtmäßig und gewaltsam bemächtigt haben, zurückzugeben sowie Schadenersatz zu leisten; er beglaubigt bei ihnen den ksl. Rat und Kammerprokurator-Fiskal Heinrich Martin.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 353.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 352, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-11-24_1_0_13_17_0_354_352
(Abgerufen am 19.04.2024).