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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 29

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K.F. verpfändet an Pankraz von Auersperg, Hauptmann in der Möttling, sein Schloss Hörberg (Herberg) für 2000 fl. rh. mit der Maßgabe, dass Pankraz und dessen Erben das Schloss innehaben, nutzen und auf ihre Kosten bewarn sollen, bestimmt, dass die Pfandinhaber ihm (K.F.) bzw. seinem Sohn Kg. Maximilian damit getreu und gehorsam sein sowie das Schloss offen hallten sollen, ohne Erlaubnis des K. von dort keinen krieg noch angriff beginnen dürfen und sich mit dem Schloss nicht gen den veindten befriden oder fridlich anstennd annemen dürfen, sowie, dass sie nichts auf seine (K.F.) Kosten am Schloss bauen sollen, es sei denn gemäß seinem Befehl. Der K. gebietet ihnen desweiteren, seine zum Schloss gehörigen Leute und Holden über die gewöhnlichen Dienste und Abgaben hinaus nicht zu bedrängen sowie seine Rechte über diese zu handhaben, und legt fest, dass Pankraz und dessen Erben bei einer Ablösung der Pfandsumme das Schloss mitsamt den beiden urbarregistern unverzüglich zurückzugeben haben.

Originaldatierung:
An mittichen nach sannd Franciscen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVr: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. im ARS (Sign. Best. 1063 Nr. 5841), Perg., rotes S 21 in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem S 16 an Ps.

Reg.: Chmel n. 8597; Lichnowsky(-Birk) 8 n. 1462.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 29 n. 248, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-10-06_1_0_13_29_0_248_248
(Abgerufen am 29.03.2024).