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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt dem Meister des Deutschordens in deütschen und wellischen landen sowie dessem Statthalter seinen an Pankraz von Reinstein, Komtur des Deutschordenshauses zu Frankfurt, gerichteten Befehl mit. Der von ihm begonnene Bau einer Befestigung an der Frankfurter Landwehr widerspricht der von seinen Vorgängern gewährten und von ihm bestätigten Freiheit der Frankfurter, daß innerhalb eines nemlichen zirckel(s) um Frankfurt herum keinerlei Befestigung ohne ksl. Erlaubnis errichtet werden darf. Der K. gebietet ihnen unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, daß sie gemeinsam oder derjenige von ihnen, der dafür zuständig ist, Pankraz bestimmen, dem Befehl des K. nachzukommen, die Bauten abzutragen und sich nicht unter Berufung auf sie zu sperren.

Originaldatierung:
Am funfftzehenden tag des moneds february (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kopialbuch 3 fol. 214r), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 1007, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-02-15_3_0_13_4_0_10584_1007
(Abgerufen am 24.04.2024).