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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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K.F. teilt Eb. (Michael) von Riga und Bf. (Dietrich V.) von Dorpat mit, Bürgermeister und Rat von Reval und der dortige Bürger Henning Rumor hätten bereits gegen das in ihrem Streit mit Herbord von der Linden von seinem ksl. Kommissar, Hz. Bogislaw (X.) von Pommern (-Stettin) gefällte Urteil1 appelliert, worüber seinerzeit bereits sein ksl. Ladungsbrief ausgegangen sei.2 Die Stadt habe ihn nun erneut um Recht angerufen, weil sie von Herbord und seinen Anhängern angegriffen und geschädigt worden sei. Er bevollmächtigt daher den Eb. von Riga und den Bf. von Dorpat gemeinsam oder jeden einzeln, die Parteien zu laden, zu verhören, eine rechtliche Entscheidung zu treffen und gegebenenfalls mit Strafen zur Aussage zu zwingen. K.F. bestimmt, daß auch bei Abwesenheit einer Partei auf Forderung der gehorsamen Seite verhandelt werden soll, wie es sich nach ordenung des rechtens zutund geburet.

Originaldatierung:
Am vierzehenden tag des moneds january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Commis(sio) stat Revel (oberer Blattrand, Mitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Linnaarhiiv Tallinn (Sign. 230,1, B.B.6), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (Reste). – Kop.: Fotokopie im Herder-Institut Marburg, DSHI (Sign. 510, Reval, B.B.6).

Kommentar

Der Kammergerichtsprokurator Peter Gamp schrieb am 20. Januar 1490 aus Linz an Reval, daß er für die von ihm bei K.F. erlangten Briefe (wohl die beiden von 1490 Januar 14) 32 fl.rh. habe bezahlen müssen.3 Siehe n. 253 sowie die Einleitung S. 31–35.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 241 mit Anm. 2 und n. 242.
  2. 2Siehe n. 245.
  3. 3Linnaarhiiv Tallinn (Sign. 230,1, Bi VI, Bl. 6).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-01-14_1_0_13_24_0_252_252
(Abgerufen am 29.03.2024).