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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 3

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K. F. klagt Bürgermeister und Rat seiner und des Reiches camer und stat Hagenau, daß ihm auf seine Forderung nach Hilfe gegen die unrechtmäßige Bekriegung durch Kg. Matthias von Ungarn während seines nahezu fünfjährigen Aufenthalts im Reich trotz vieler Verhandlungen mit den Kurfürsten, Fürsten und Städten zwar glauplich zusagen und vertrostung beschehen, aber dem bisher nit nachgevolget worden sei; da die Macht des Ungarnkönigs in seinen Erblanden dadurch erheblich gestärkt worden ist und ihn dieses Verhalten von Untertanen gegenüber ihrem rechtmäßigen Herrn, von dem sie alle Ehren, Würden und Güter haben, in Anbetracht der Größe der Gefahr auch für das Reich befremdet, will er es nicht länger hinnehmen, und gebietet ihnen deshalb bei den Eiden, mit denen sie ihm wider all menschen zu dienen verpflichtet sind und bei den auf das crimen laesae maiestatis gesetzten Strafen, sich unverzüglich zu einer eilenden Hilfe zu rüsten und ihm auf sein baldiges Erfordern an einen dann bestimmten Ort zuzuziehen.

Originaldatierung:
Am zehennden tag des monets december.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Stat Hagenaw (oberer Blattrand); Uff sondag sant Veltins tag anno LXXXX (1490 Februar 14) wart dis mandat Hans von Wympfen, statmeister, durch des keysers bott uberantwort (Empfängervermerk auf der Rücks.)

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Marburg (Sign. Y. I. Bodmann-Habel, Stadt Hagenau, n. 626), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Y. I. Bodmann-Habel, Stadt Hagenau, n. 627) (15. Jh.).

Schreiben an einige andere Fürsten und Städte führt Nehring, Matthias Corvinus S. 191, Anm. 356 an.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 3 n. 182, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-12-10_1_0_13_3_0_9550_182
(Abgerufen am 28.03.2024).