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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt unter Bezugnahme auf sein vormaliges Schreiben1 daran, daß er persönlich nach Flandern gezogen ist und seine Erblande in der Hand seiner Feinde zurückgelassen hat, um zur Abschreckung aller Untertanen und zur Ehre aller, so regierung und oberkeit haben, auch aller dewtschen nacion, den von dem ungetrew(en) volkh zu Flanndern an Kg. Maximilian begangenen unnmenschlichen hanndel zu strafen und die Lande beim Reich und der Deutschen Nation zu halten. Weil sich ihre und anderer Kontingente Hauptleute jedoch unter Hinweis auf ihre Instruktionen weigerten, länger bei ihm zu dienen, hat er das Feld aufgeben müssen, hofft jedoch, sich mit der antzal volkhs, welches diese ihm für noch einen Monat zurückgelassen haben, sowie mit den Truppen Maximilians und den von ihm gleichzeitig abermals angeforderten Kontingenten derer, die noch nicht gedient haben, halten zu können. Das Ziel, zu einem erlichen ennde zu gelangen, an dem ihm, dem Reich, allen dewtschen fursten, ihnen und allen anderen Untertanen sehr viel gelegen ist, läßt sich in dieser Zeit nicht erreichen. Er ersucht sie deshalb, ihm, sich selbst und allen Dewtschen zur Ehre, ihre verbliebenen Truppen anzuweisen, noch zwei Monate über die zugesagte Verlängerung hinaus im Feld zu bleiben und sich williger als bisher verwenden zu lassen, sichert ihnen zu, ihre Truppen hernach heimkehren zu lassen und stellt ihnen dafür den Lohn von gott, lob und gut gerucht von der wellt und allen dewtschen nacionen in Aussicht.

Originaldatierung:
Am zwelfften tag des monets augusti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewn burgermeister und rate der stat Frannckfort (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6384 A, Stück 80 Bl. 111), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Zur Sache s. kurz Wiesflecker, Maximilian I. 1 S. 220f. sowie die freilich sehr strenge Beurteilung Friedrichs III. durch Bock, Doppelregierung S. 288f. und Bock, Einleitung zu RTA MR 3, 1 S. 69-80.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 4 n. 978.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 979, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-08-12_1_0_13_4_0_10556_979
(Abgerufen am 28.03.2024).