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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. erlaubt als elltister furst zu Osterreich Ehz. Sigmund von Österreich auf dessen vleissig bete und um seiner notdurft willen, uns darumb furbracht, zusätzlich zur von ihm bereits gewährten Verpfändung1 von Nutzen und Gülten dessen Schlösser, Herrschaften und Ämter in Höhe von 40.000 fl. rh. weitere Verpfändungen und Verschreibungen auf Wiederkauf für insgesamt 100.000 fl. rh. vornehmen zu dürfen: bezüglich der Höhe der Pfand- oder Kaufsumme jeden Gulden an Nutzen und Gülten um 20 Gulden2, jedoch nur an solche Pfandnehmer und Käufer, die weder unns noch in widerwerttig seinn. Sigmunds Landschaft, die einwilligte, eine Bürgschaft für die Verschreibungen zu übernehmen, soll Sigmund Schadloshaltung zusichern.3 Von der Pfandschaft oder dem Verkauf ausgeschlossen bleiben sollen weiterhin die dem Ehz. gehörenden Orte, Schlösser und Herrschaften. K.F. und seinen Erben sowie Sigmund soll das Recht auf Rücklösung oder Wiederkauf um die Hauptsumme vorbehalten bleiben.

Originaldatierung:
An sonntag nach sannd Ulrichs tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1488 IV 26), Perg., rotes S 21 in wachsf. Schüssel mit wachsf. S 16 rücks. eingedr. an Ps. – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 47, sub dat. 1488 IV 26), Pap. (18. Jh.).

Reg.: Lichnowsky (-Birk) 8 n. 1156.

Kommentar

Darin erwähnt n. 317, s. a uch n. 327.

Ehz. Sigmund schuldete den Venezianern 100.000 Gulden. Bereits am 17. November 1487 versetzte Sigmund zur Aufbringung der Summe die Silberbergwerke in Meran an Jakob Fugger. Am 9. Juni 1488 gewährte ihm Fugger einen weiteren Gesamtkredit von 150.000 Gulden, s. Baum, Sigmund der Münzreiche S. 474f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 317.
  2. 2Diese Festlegung der Höhe der Pfandsumme kommt in Pfandverschreibungen eher selten vor und soll im konkreten Fall wohl verhindern, dass Ehz. Sigmund Pfandschaften unter ihrem Kapitalwert vergibt.
  3. 3Als Sigmund am 17. November 1487 in Meran die Silberbergwerke an Jakob Fugger versetzte, verlangte dieser zur Sicherheit eine Bürgschaft des Meraner Landtags.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 324, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-07-06_1_0_13_30_0_324_324
(Abgerufen am 28.03.2024).