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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. überlässt Thomas Dour die Maut zu Rottenmann und die Salzmaut daselbst bestandsweise vom kommenden St. Georgstag (1488 April 24)1 auf zwei Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 1.450 Pfd. Pf. guter landläufiger Münze zu den Quatembern.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Thomas Dours von 1488 April 22 im HHStA Wien (Sign. AUR 1488 IV 22), Perg., grünes S (Petschaft) des Ausst.2, 2 grüne SS Friedrich Hofmanns von Farmach3 und Bartholomäus Rotts, des ksl. Dieners, in wachsf. Schüsseln an Ps.

Lit.: Muchar, Geschichte 8 S. 154; Pangerl, Rottenmann S. 180.

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Thomas Dour, die an die Mautstelle kommenden ksl. Leute und weitere Untertanen nicht ungebührlich zu belasten sowie nach Ablauf von zwei Jahren nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung Maut und Salzamt zusammen mit den Mautregistern und allem Zubehör abzutreten. Dour sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 s. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  2. 2Dour besaß kein eigenes Siegel. Als zusätzliches Beglaubigungsmittel fügte er handschriftlich links auf der Plica hinzu: Ich obbenannter Thoman Dour bekenn mit dieser meiner hanntgeschrifft alles, das oben geschriben stet, dem ich trewlich nachgen unnd halltenn will.
  3. 3Hofmann verbürgt sich für Dour.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 316, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-04-22_1_0_13_30_0_316_316
(Abgerufen am 18.04.2024).