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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 23

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K.F. äußert gegenüber dem Abt N1 des Klosters Elchingen sein Befremden darüber, daß dieser im Unterschied zu etlichen anderen noch nicht dem Bündnis beigetreten sei, welches abzuschließen er den Prälaten, Gff. Freiherren, der Ritterschaft und denen vom Adel sowie den Reichsstädten und sonstigen Reichsuntertanen des lannds in Swaben .. in gemain befohlen habe2. Er befiehlt ihm deshalb nochmals aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Ermahnung der Pflichten, mit denen er Ks. und Reich verbunden sei, sowie unter Androhung der ksl. Ungnade und der vorgesehenen Strafen, sich uff mentag nach dem sonntag Oculi (März 10) persönlich in Esslingen3 einzufinden und seinen Beitritt zu erklären. Sollte er diese Frist abermals verstreichen lassen, werde er ihn wegen Ungehorsams in die angedrohten Strafen deklarieren und nichtzdestmynnder dich mit den gehorsamen auch zu gehorsam pringen.

Originaldatierung:
Am sibenunndzwaintzigisten tag des monats february (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5800 fol. 3r- 4r), Pap. (15. Jh.). Lit.: Dirr, Die Reichsabtei Elchingen (1926); Hemmerle, Elchingen (1970) S. 87-90; allgemein Hesslinger, Schwäbischer Bund S. 121.

Kommentar

Bei der vorliegenden Kop. handelt es sich um die Abschrift der Kop., mittels welcher Abt Paul mit Schreiben von sampstag nach Reminiscere 1488 (März 8) Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm informierte. Auf die vor verschinen zeitten durch den Altbürgermeister Wilhelm Besserer und Bartholomäus Greck vorgetragene Werbung, er möge sich ungeachtet der ksl. Aufforderung (s. oben n. 729) nicht in den Bund begeben, habe er die Sache vor seinen Konvent gebracht und in der Hoffnung, das ganze werde im Sande verlaufen, keinen Tag mehr besucht. Nun habe er dornnstags nest (Febr. 21) das vorliegende ksl. Mandat erhalten, und was er jetzt tun müsse, könnten sie selbst ermessen.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um Abt Paul I. Kast (1461-1498).
  2. 2Siehe unsere n. 729.
  3. 3Diesen neuerlichen Tag zu Esslingen hatte Gf. Haug von Werdenberg und Heiligenberg als ksl. Anwalt am 14. Febr. 1488 in Esslingen ausgeschrieben, wie das pap. Konzept seines Schreibens im LA Bad.-Württ., HStA Stuttgart (Sign.: A 602, Nr. 5816) belegt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 23 n. 735, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-02-27_3_0_13_23_0_739_735
(Abgerufen am 24.04.2024).