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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. übergibt dem Ritter Jörg von Wolframsdorf die Hauptmannschaft sowie das Schloss, die Stadt und das Landgericht Gmünd, nachdem die Stadt vor kurzem von den Feinden zurückerobert worden ist, widerruflich pflegweise, dazu 400 Pfd. Pf. oder fl. rh. in diesem Wert, weiters für 400 Pfd. Pf. Getreide, dazu den Maierhof samt Zubehör, die Fischerei und die kleinen Rechte aus dem dortigen Amt zu Burghut, weiters nach eigener Schätzung Pferde, für die Jörg wöchentlich 1 Pfd. Pf. oder 1 fl. rh. Sold zu leisten hat.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Jörgs von Wolframsdorf von 1488 Januar 31 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1488 I 28), Perg., grünes S des Ausst., 2 rote SS Ulrichs von Weißpriach1 und Hans’ von Wolkenstein in wachsf. Schüsseln an Ps., mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.2

Kommentar

Im Revers verpflichtet sich Jörg von Wolframsdorf, Schloss und Stadt von der eingenommenen Burghut instandzuhalten, K.F. und dessen Sohn Maximilian gehorsam zu sein, ihnen das Schloss auf deren Kosten offenzuhalten, vom Schloss aus keinen Krieg zu beginnen, mit dem Feind keinen Frieden zu schließen, keine baulichen Veränderung auf Kosten K.F.s vorzunehmen, die zugehörigen Bürger und Leute nicht ungebührlich zu belasten sowie nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung Schloss, Stadt und Landgericht samt den Urbarregistern und allem Zubehör abzutreten. Wolframsdorf sichert K.F. Schadloshaltung zu.

Anmerkungen

  1. 1Ulrich von Weißpriach haftet mit seinem Hab und Gut für Wolframsdorf.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 8224.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 299, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-01-31_1_0_13_30_0_299_299
(Abgerufen am 28.03.2024).