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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. teilt den Prälaten, Gff. Freiherren, Rittern, Knechten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern etc. die den Hzz. Magnus (II.) und Balthasar von Mecklenburg erblich und rechtlich zugehörig und unterworfen sind, mit, daß für die ihm auf dem letzten Tag zu Nürnberg1 gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn zugesagte Hilfe von den Hzz. von Mecklenburg und ihren Untertanen eine bestimmte Anzahl Truppen zu Roß und zu Fuß sowie eine Summe Geld veranschlagt worden sind. Er befiehlt ihnen unter Androhung des Verlustes aller Lehen, Freiheiten und Privilegien und einer Strafe von 100 Mark Gold, gehorsam zu sein.

Originaldatierung:
Am dreyundzweintzigisten tag des moneds decembris (nach Regest).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Schwerin (Sign. 2.11-1/3 Reichstagsakten A.S. Onera, Spec. Vol. I), nicht am Standort,2 dem Regest zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. - Regest ebd. (Sign. Regestenkasten XXIII 1485-1487), Pap. (20. Jh.). - Ein weiteres Regest ebd. (Sign. ebd.).3

Kommentar

Erwähnt: RTA MR 2 n. 541 Anm. 2.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu RTA MR 2 n. 502.
  2. 2Vgl. dazu die Einleitung.
  3. 3Zu einer ebenfalls nicht auffindbaren Abschrift im LHA Schwerin (Sign. Stadtakten, Rostock Onera), Pap. (15. Jh.). Da das Pap. keine Siegelspuren zeigt, geht der Verfasser des Zettelregestes von einer gleichzeitig mit dem Org. mitgeschickten Abschrift aus. Zu nicht aufgefundenen Stücken vgl. die Einleitung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 299, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-12-23_1_0_13_20_0_299_299
(Abgerufen am 16.04.2024).