Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

Sie sehen den Datensatz 613 von insgesamt 640.

K.F. erinnert einen ungenannten Kf. (evtl. Hz. Friedrich III. von Sachsen) daran, daß er und sein Sohn (Kg. Maximilian I.) auf Rat und Bitte der Kff. unser botscheft zu den Königen (Kasimir IV.) von Polen und (Wladislaw II.) von Böhmen mit dem Befehl geschickt haben, um den Widerwillen, den der Kg. von Böhmen nach der Wahl seines Sohnes (Kg. Maximilian)1 gegen die übrigen Kff. gefaßt habe, gütlich abzulaitten, wie aus der beigelegten Abschrift einer ksl. Instruktion (an den Kg. von Polen)2, die auch dem Kg. von Böhmen überbracht worden sei, entnommen werden könne. K.F. habe in dieser Botschaft, soweit er als römischer K. dazu Macht und Gewalt habe, angeboten, falls der Kg. von Böhmen sich bezüglich der Wahl (Maximilians) beschwert fühlen würde, ihn dann mit declaration und freyheiten notdurfftiglich zu versehen, damit ihm und der Krone Böhmen keine Verletzung ihrer Freiheiten und Privilegien geschähe. Daraufhin habe der Kg. von Böhmen seine Botschafter an den ksl. Hof geschickt, die angaben, daß sie seine und seines Sohnes Botschafter so verstanden hätten, als ob ihm (K.F.) von den Kff. Macht und Gewalt gegeben worden wäre, dem Kg. von Böhmen und der Krone Böhmen wegen der geschehenen Wahl einen abtrag von euch (den Kff.) auszusprechen, was aber sein Befehl nicht gewesen noch durch seine Botschaft so dargestellt worden sei. Dies habe er denselben Botschaftern vorgehalten und ihnen angeboten, diese Sache an die Kff. gelangen zu lassen, um deren Willen zu erkunden. Inzwischen wären die Botschafter des Kgs. von Polen abermals bei ihm gewesen und hätten uns entdeckt, daß die Böhmen zum Krieg gegen den umb sy gesessen Kf.3 rüsten würden, was er (der Kg. von Polen) bisher habe aufhalten können, und der nun für die gütliche Beilegung dieser Irrung vier Punkte vorschlägt: Zum ersten bezüglich der Deklaration und der Freiheit, wie dies von K.F. vorgeschlagen worden sei, zum ändern, daß fortan keine Wahl eines römischen Königs mehr geschehen solle, wenn nicht der Kg. von Böhmen rechtzeitig dazu gefordert wäre, wenn nicht, solle die Wahl kraftlos sein, es sei denn, daß der Kg. von Böhmen trotz Aufforderung zu der Wahl nicht kommen würde. Zum dritten, daß fortan kein Kg. von Böhmen mehr schuldig sein soll, seine Regalien und Lehen von einem römischen König oder Kaiser weder persönlich noch durch seine Botschafter oder Anwälte zu empfangen. Zum vierten, dem Kg. von Böhmen fortan zu erlassen, beim Zuge eines römischen Königs oder Kaisers über Prag nach Rom als Lehnsmann des heiligen Reiches entweder persönlich mitzuziehen oder eine Botschaft zu schicken bzw. 800 fl. ung. dafür zu geben. Dem ersten Punkte habe er (K.F.) entsprochen, die anderen drei würden die Obrigkeit des heiligen Reiches so sehr berühren und bei ihrer Zulassung den König und die Krone Böhmen der Gehorsamspflicht gegenüber dem Reich ganz entfremden, so daß er dieselbe Botschaft damit abgefertigt habe, daß dies erst eines Rates der Kff. bedürfe, die als Glieder des Reiches dessen Sorgen und Bürden mit ihm tragen würden. Daher befiehlt er dem (ungenannten) Kf. diese Sachverhalte den anderen Kff. mitzuteilen und ihm seinen und deren Rat und Willen eiligst zu übermitteln, damit er sich gegen die Kgg. von Polen und Böhmen, von denen er deshalb täglich angegangen würde, zu verhalten wisse. Desweiteren erinnert er an sein Schreiben, zu sandt Georgen tag (23. April 1488) bei ihm im Feld4 zu sein und dies auch den anderen Kff. zu bestellen zu den Bedingungen, wie ihm dies durch ihn und die anderen Kff. zugesagt worden ist und worauf er sich verlassen würde.

Originaldatierung:
An sambstag nach sannd Andreas des heiligen zwelffpotten tag (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 10669, K. Maximilians Wahl und Krönung betr. 1486-89, fol. 182r-v), Pap. (15. Jh.) Druck: RTA M.R.I n. 279 (mit falscher Datierung).

Anmerkungen

  1. 1Bei der Wahl Maximilians zum römischen Kg. war Kg. Wladislaw (II.) von Böhmen ausgeschlossen gewesen. Vgl. WIESFLECKER , Kaiser Maximilian 1 S. 189.
  2. 2Eine Abschrift dieser (undatierten) Instruktion an den Kg. von Polen befindet sich im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 10669, K. Maximilians Wahl und Krönung, fol. 180r-v) ebenso wie die Antwort des Kg. von Polen darauf (ebd. fol. 181r-v).
  3. 3Wohl der benachbarte Kf. Friedrich III. von Sachsen.
  4. 4Es handelt sich um den Krieg gegen Kg. Matthias von Ungarn. Die Truppen sollten zu diesem Tag ins Feld bei Augsburg geschickt werden. Vgl. dazu n. 598.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 613, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-12-01_1_0_13_11_0_613_613
(Abgerufen am 25.04.2024).