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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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K.F. teilt Hz. Georg von Bayern mit, daß er zu Nürnberg wegen der Streitigkeiten zwischen diesem und den ksl. Landsassen, den Gff. von Schaunberg1, gnedig und gütlich rede gehalten hat, er aber noch keine Antwort über den Inhalt der Unterredung des Hz. Georgs mit dessen Räten erhalten habe und die Gff. von Schaunberg schwere anfechtung seitens der Hzz. von Bayern befürchten müssen. Er befiehlt Hz. Georg, gegen die Gff. von Schaunberg nicht mit Gewalt vorzugehen, noch in seiner Abwesenheit in unns erblich lannd mit here nit ziehen noch kein aufrur machen, sondern die Angelegenheit bis auf unns zukunfft derselben unnser erb lannd2 aufzuschieben. Dann werde er einen Tag festsetzen und die Sache gütlich beizulegen suchen, oder ihrer beider Herr und Richter möge darüber entscheiden. (nach Kop.).

Originaldatierung:
An monntag nach des heilig(en) Crewtz tag exaltationis
Kanzleivermerke:
KVr: An herzog Georg zu Beyern.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift der ksl. Kanzlei im SächsHStA Dresden (Sign. Loc. 9321, K. Friedrichs Original-Schreiben..., Bl. 33), Pap, eingelegt in einen Brief an Hz. Albrecht von Sachsen, vgl. n. 596.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu STAUBER , Herzog Georg S. 138-140.
  2. 2Gemeint ist eventuell die Beendigung des Krieges mit den Ungarn oder K.Fs. Reise nach Österreich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 595, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-09-17_1_0_13_11_0_595_595
(Abgerufen am 20.04.2024).