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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 16

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K.F. befiehlt Hz. Albrecht(e)n1 von Sachsen, Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt, unter Androhung des Verlustes sämtlicher Privilegien sowie einer Strafe von 100 Mark Gold, innerhalb von vierzehn Tagen den auferlegten und von ihm längst eingeforderten2 Nürnberger Anschlag zur Rettung seiner Erblande an Mgf. Friedrich von Brandenburg gegen Quittung zu übersenden, und lädt in andernfalls auf den 45. Tag danach bzw. auf den ersten darauffolgenden Gerichtstag zu rechtlicher Verantwortung vor sich.

Originaldatierung:
Am funfft(e)n tag des monets septembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. KVv: Administrator zu Meidburg und H(alberstadt) (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Magdeburg (Sign. Rep. A 1 n. 266, Bl. 2), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (Spuren).

Kommentar

Ein ausführliches Regest auf Grundlage des Mandats an die Stadt Trier bieten die Regg.F.III. H. 9, n. 380.

Anmerkungen

  1. 1Hier handelt es sich um einen Irrtum der ksl. Kanzlei, denn Administrator der Stifte Magdeburg und Halberstadt war Hz. Ernst von Sachsen, der in diesem Fall möglicherweise mit seinem Onkel Hz. Albrecht verwechselt worden ist.
  2. 2n. 193.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 16 n. 196, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-09-05_1_0_13_16_0_196_196
(Abgerufen am 29.03.2024).