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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt mit, daß die bei ihm in Nürnberg versammelt gewesenen Kff. Fürsten etc. und Reichsuntertanen beschlossen haben, ihm eine stattlich hilff aus dem heilligen reich zu schicken, um seine Stadt (Wiener) Neustadt noch vor der Übergabe an den sie belagernden Kg. von Ungarn, dem sie sich habe verwilligen müssen, zu entsetzen, da der Verlust dieser Stadt das Reich und die theutze1 nacionn schwer treffen würde. Entsprechend der Zusage ihrer (Frankfurts) Botschaft seien sie auf 1300 fl. rh. veranschlagt worden, die wie das übrige Geld von seinem und des Reichs geordnetenn und gesetzten Hauptmann Hz. Albrecht von Sachsen zur raschen Anwerbung von Truppen sowie zur Bestreitung sonstigen Kriegsbedarfs verwendet werden sollen. Er befiehlt ihnen deshalb bei ihren Pflichten, bei Verlust aller ihrer Rechte und Privilegien sowie bei einer zusätzlichen Pön von 100 Mark Gold an die ksl. Kammer, das Geld, welches bis zum sand Jacobs tag (Juli 25) bezahlt sein soll, unverzüglich nach Erhalt dieses Briefs nach Nürnberg abgehen zu lassen und dort Mgf. Friedrich von Brandenburg oder dessen Bevollmächtigten gegen dessen Quittung auszuhändigen, damit der K. keine Ursache hat, gegen sie als Ungehorsame mit hilfe des heilligenn reichs vorzugehen.

Originaldatierung:
Am sechzehettenn tag des monads july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: St[uer.?] Franckfurt XIIIc fl. (oberer Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. (geklebt) im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 12 fol. 45), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Das Stück enthält zahlreiche Verbesserungen sowie Unterstreichungen. Die Summe von 1300 fl. rh. steht auf Rasur, nachdem Eb. Berthold von Mainz die ursprüngliche Veranlagung Frankfurts auf 2000 fl. durch persönliche Intervention hatte mindern können, s. dazu Janssena. a. O. Übersandt wurde dem Frankfurter Rat das Mandat von den Nürnbergern mit Schreiben vom 21. Juli, s. StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichstagsakten 12 fol. 48f.).

Reg.: Janssen II n. 641.

Anmerkungen

  1. 1Das theutze ist an anderer Stelle in theutsche korrigiert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 956, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-07-16_1_0_13_4_0_10533_956
(Abgerufen am 28.03.2024).