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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. befiehlt den Frankfurter Juden bei Strafe, seinem Untermarschall Gabriel Kolbmann oder dessen Vertreter unverzüglich 32 fl. rh. vom goldenen Opferpfennig zu bezahlen, den sie zu zahlen verpflichtet sind, in den letzten Jahren aber nicht entrichtet haben.

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tag des monets february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. (geklebt) im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 44 B 1), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Juden Ugb. E 45 B, fol. 75r), Pap. (17. Jh.).

Aus StadtA Frankfurt/M. (Sign. Juden Ugb. E 45 B, fol. 77) geht hervor, daß die Zahlung erfolgte und Gabriel das Geld zum Einkauf von Pulver und anderem Kriegsmaterial zum Kampf gegen Ungarn verwandte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 947, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-02-20_1_0_13_4_0_10524_947
(Abgerufen am 25.04.2024).