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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. nimmt das Aachener Franziskanerkloster zur weiteren Gewährleistung des täglichen Gottesdienstes und der Fürbitten für das Seelenheil seiner Vorfahren in seinen und des Reiches Schutz und Schirm, so daß dessen Guardian und Konvent und deren Nachfolger alle Privilegien, Freiheiten und Gewohnheiten, die sie besitzen, genießen können und von niemandem in ihren Gütern beeinträchtigt werden. Er gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Aachen und allen anderen Reichsuntertanen, bei Strafe seiner und des Reiches Ungnade sowie von 40 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer bzw. an Guardian und Konvent, das Kloster in seinen Rechten zu achten, seinen Angehörigen gemäß altem Herkommen die Einnahme von Almosen, Renten, Zinsen, brieffen oder erbschafft zu gestatten, und Behinderungen zu vereiteln.

Originaldatierung:
Am neunten tag deß monats julii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Druck des 18. Jhs. im StadtA Aachen (Sign. KK St. Marien, n. 218, fol. 178r-v).

Druck: Quix, Beiträge zur Geschichte der Stadt Aachen, Bd. 2, S. 139f.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 707, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-07-09_1_0_13_7_0_11874_707
(Abgerufen am 24.04.2024).