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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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K. F. teilt Eb. Berthold von Mainz mit, daß er Abt Johann von Fulda mehrfach erfolglos geboten hat, die zwei von ihm inhaftierten Knechte der Frankfurter an den ksl. Hof zu überstellen und seine Ansprüche an die Frankfurter rechtlich vorzubringen. Da ihm (Berthold) der Fuldaer Abt freundschaftlich und auch sonstwie verbunden ist, befiehlt er ihm nachdrücklich, sich für die Übersendung der Gefangenen zu verwenden. Er bevollmächtigt ihn darüber hinaus, die Streitigkeiten zwischen dem Abt und Frankfurt an seiner Statt und in seinem Namen gütlich beizulegen zu versuchen und trägt ihm auf, ihn im Falle des Scheiterns dieses Versuchs schriftlich von dem in Kenntnis zu setzen, was die Parteien ihm (Eb.) vorgetragen haben, damit er am ksl. Hof anschließend nach geborlichkeit handeln kann.

Originaldatierung:
An X dag des mandes may (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6260 fol. 52), Pap. (15. Jh.).

Der Auftrag ergibt sich auch aus dem Schreiben des Frankfurter Gesandten am ksl. Hof Hans vom Ryn vom o. a. Datum im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssachen I n. 6323), demzufolge dieser zwar nicht hatte eruieren können, wer den Auftrag promoviert, jedoch melden konnte, daß sich der Eb. sehr dafür eingesetzt hatte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 925, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-05-10_1_0_13_4_0_10501_925
(Abgerufen am 29.03.2024).