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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. und Kg. Maximilian beschließen für sich, das römische Reich, ihre Erben und erblande zusammen mit N und N1 samt deren Nachkommen und Erben auf dem jetzt zu Frankfurt gehaltenen Tag für einen Heerzug gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn einen Anschlag. Im Falle eines Angriffs von seiten des Königs von Ungarn auf einen der Vertragspartner sollen die benachbarten Verbündeten jenem auf Erfordern innerhalb von vier Wochen die größtmögliche Anzahl von Truppen zuschicken und die weiter entfernten nach Vermögen Hilfe leisten. Die Hilfe soll dabei auf ihren eigen reisigen schaden und auf Kosten desjenigen geschehen, dem sie geleistet wird, und die Verpflegung der Truppen von dessen nahegelegenen Schlössern, Städten oder Plätzen gewährleistet werden. Die Entsandten sollen dem Angegriffenen solange Hilfe leisten, bis der Angriff des Königs von Ungarn abgewendet ist, und mit jenem keinen Frieden schließen, sondern in einen Frieden einbezogen werden, den der Angegriffene eventuell schließen würde. Alle eroberten Schlösser und Städte sowie die Gefangenen sollen dem Angegriffenen gegen die Begleichung des erlittenen Schadens für die Helfer mit Ausnahme der Beute ausgeliefert werden, mit der wie üblich verfahren werden soll. Außerdem sollen die Gefangenen beider Seiten gegeneinander freigelassen werden. Sollten andere gezunge und nation die im Anschlag vereinigten Partner angreifen, so sollten die nächstgelegenen Kff. und Fürsten in oben beschriebener Weise Beistand leisten. Diejenigen, die im Anschlag berücksichtigt wurden, aber nicht anwesend sind, sollen ihren Beibrief zu dieser Einigung und ihre Hilfszusage bis zum N tag2 geben. Der Vertrag soll drei Jahre währen und danach kraftlos sein. K. Kg. Kff. und Fürsten bekräftigen für sich und ihre Erben, die vorgeschriebenen Artikel einzuhalten.

Originaldatierung:
Am xxt(en) tag marcij (nach Entwurf).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Entwurf jedoch mit anh. SS der Aussteller. - Kop.: Entwurf3 im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. E n. 26, fol. 68r-69r), Pap. (15. Jh.). - Entwurf ebd., fol. 59r-60r, Pap. (15. Jh.).

Druck: RTA MR 1 n. 336.

Reg.: Chmel n. 7827. Lit.: RTA MR 1 S. 58f.; Nehring, Matthias Corvinus S. 174.

Anmerkungen

  1. 1Eb. Berthold von Mainz, Pfgf. Philipp bei Rhein, Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen, nach RTA MR 1 n. 336.
  2. 2St. Bartholomeustag, vgl. ebd.
  3. 3Der Entwurf enthält Korrekturen und Zusätze, die dem laut RTA MR 1 n. 336 überlieferten Org. entsprechen, darunter die Datumszeile und der Ausstellungsort.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 528, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-03-20_1_0_13_10_0_13488_528
(Abgerufen am 29.03.2024).